Westfalenpost: Gesetzliche Feiertage für Muslime
Hagen (ots)
<p>Wer als Katholik im Land Bremen an der Fronleichnamsprozession teilnehmen will, muss Urlaub nehmen. Fronleichnam ist in Bremen nur ein kirchlicher Feiertag, kein gesetzlicher - so wie Mariä Himmelfahrt in NRW, anders als in Bayern, kein gesetzlicher Feiertag ist. Diese Unterscheidung zwischen gesetzlich und kirchlich dürfte die Luft aus der Debatte um die Einführung von Feiertagen für Muslime nehmen.</p><p/><p>Denn es spricht ja wenig dagegen, hohe Feste der großen nicht-christlichen Religionsgemeinschaften in Deutschland als religiöse Feiertage anzuerkennen. Dann könnten sich die betroffenen Schüler und Arbeitnehmer frei nehmen (was sie übrigens auch jetzt schon können und tun) - und die Geste würde zusätzlichen Respekt vor der Glaubensvielfalt im Land bezeugen. Hamburg, Bremen und Hessen haben ihre Beziehungen zu anderen Bekenntnissen in diesem Sinne bereits per Staatsvertrag neu geregelt.</p><p/><p>Die Einführung zweier zusätzlicher tatsächlich gesetzlicher Feiertage dürfte allerdings Zukunftsmusik bleiben. Denn die Gesetzgebung über Feiertage ist in Deutschland erstens Ländersache, zweitens muss ein solcher Feiertag zwingend für alle Bürger gelten. Daraus folgt drittens die Frage, wer das bezahlen soll - vom Feiertagsdienstzuschlag in der Wirtschaft bis zu den Sozialabgaben, die der öffentlichen Hand entgehen.</p><p/><p>Natürlich ist die Forderung nach einem muslimischen gesetzlichen Feiertag ein Feuerchen, auf dem sich leicht mit Meinungen zündeln lässt. Aber jeder Katholik in der Diaspora wird bestätigen, dass gelebte und im Übrigen von den Nachbarn meist respektierte Religiosität nicht an fehlenden gesetzlichen Feiertagen scheitert</p>
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