Kommentar zur Festnahme von Cum-Ex-Architekt Berger in der Schweiz: Zu früh gefreut
Berlin (ots)
Hanno Berger wird es sich ganz anders gedacht haben, als er sich Ende November 2012 in die Schweiz absetzte. Er wird geglaubt haben, dass er dort vor den deutschen Strafbehörden sicher ist. Über acht Jahre hatte die Schlüsselfigur im größten Steuerskandal der bundesdeutschen Geschichte damit recht, doch nun wurde er von den Schweizer Behörden festgenommen. Ihm drohen Auslieferung nach Deutschland und ein Prozess wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung.
Dass Hanno Berger jetzt vor Gericht für seine Verwicklung in den Cum-Ex-Skandal herangezogen wird, ist ein wichtiger Schritt in der Aufarbeitung der Angelegenheit. Schließlich geht es bei Bergers Rolle nicht allein um den dreistelligen Millionenbetrag, der ihm selbst zur Last gelegt wird. Der nicht mehr Flüchtige gilt als der führende Berater und Initiator dieser illegalen Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag mit dem Ziel, sich eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach (zurück) zu erschleichen. Berger soll dabei laut Medienberichten auch die Warburgbank (SPD-Kanzlerkandidat Scholz lässt grüßen) sowie den Sheridan-Fonds (Carsten Maschmeyer lässt grüßen) beraten haben.
Zusammen mit den ähnlich gelagerten Cum-Cum-Deals entstand dem Staat durch Cum-Ex ein Schaden von rund 55 Milliarden Euro, der in den Schulen, in der Pflege oder in den Krankenhäusern fehlt. Dass es für diese Deals nicht nur finanzwirtschaftliches Geschick, sondern auch genügend kriminelle Energie brauchte, liegt auf der Hand. Auch wenn sich die Täter im Nadelstreifenanzug gerne auf die Position zurückzogen, dass Cum-Ex gar nicht kriminell gewesen sei. Doch das kann spätestens nach den ersten Verurteilungen und der Einstufung der Geschäfte vom Oberlandesgericht Frankfurt als gewerbsmäßigem Bandenbetrug keiner mehr behaupten. Und Hanno Berger kann sich jetzt nicht mehr im Steuerparadies Schweiz in Sicherheit wiegen. Da hat er sich zu früh gefreut.
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