Abgasskandal: ACE kritisiert BGH-Pläne zum "mittleren Schadensersatz"
Berlin (ots)
Nach den stundenlangen Verhandlungen vor dem BGH ist klar: Dieselfahrerinnen und -fahrer, die von Abgasmanipulationen an ihren Fahrzeugen betroffen sind, können offenbar mit Schadensersatz rechnen. Unklar ist zurzeit aber noch, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und wie der Schadensersatz aussehen wird. Im Laufe der gestrigen Verhandlungen wurde deutlich, dass der BGH bei einer fahrlässigen Schädigung keinen Anspruch auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags sieht. Käuferinnen und Käufer hätten demzufolge nicht die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter Anrechnung der zurückgelegten Kilometer zurückzugeben. Wahrscheinlicher ist eine Art "mittlerer Schadensersatz", bei dem ein Minderwert gezahlt wird, mit dem der entstandene Vertrauensschaden abgegolten werden soll. Diese Minderung setzt sich aus dem Differenzbetrag zwischen einem funktionsfähigen und einem Auto mit unzulässiger Abgasreinigung zusammen. Unklar ist allerdings, wie genau dieser Betrag berechnet werden soll, da ein solches Vorgehen in der deutschen Rechtsprechung bisher nicht existiert und die Erklärungen des Gerichts wenig praktikabel klingen.
Der ACE sieht das kritisch: Käuferinnen und Käufer, die unwissentlich getäuscht wurden und ein manipuliertes Fahrzeug erworben haben, sollten selbst frei wählen können, welche Form des Schadensersatzes sie wünschen.
Für die genaue Klärung ist die Urteilsverkündung in den drei Musterfällen zu Fahrzeugen von Mercedes (Aktenzeichen VIa ZR 103/22), Audi (Aktenzeichen VIa ZR 533/21) und Volkswagen (Aktenzeichen ZR 335/21) abzuwarten. Das Urteil wird für den 26. Juni 2023 erwartet.
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