NDCHealth erwirkt nach langwierigem Rechtstreit wichtiges Urteil / Oberlandesgericht Frankfurt bricht Monopol auf
Waldems-Esch (ots)
Im Berufungsverfahren der NDCHealth GmbH & Co. KG gegen IMS Health GmbH & Co. oHG, hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) gestern (19.02.2002) die von IMS am 28.12.2000 erwirkte Einstweilige Verfügung aufgehoben und das auf Berufung der NDCHealth am 12.07.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main (Az. 2/3 O 628/2000) abgeändert. "Mit diesem rechtskräftigen Urteil", so Roland Lederer, Geschäftsführer von NDCHealth, "hat das OLG das Monopol aufgebrochen und endgültig den Weg für den Wettbewerb auch in diesem Markt geebnet".
In mehreren Verfahren vor deutschen Gerichten sowie bei der EU-Kommission wendet sich NDCHealth dagegen, dass IMS Health die in der deutschen Pharmaindustrie verwendete regionale Struktur für die Unterteilung des Bundesgebietes in geographische Segmente für sich monopolisiert und so Mitbewerbern offensichtlich den Marktzugang verwehren möchte. Die in der Pharmabranche übliche Aufgliederung des Bundesgebietes in 1860 Regionen (Segmente) basiert auf den Postleitzahlbezirken der Deutschen Bundespost. Jedes einzelne dieser Segmente besteht dabei aus einem oder mehreren Postleitzahlbezirken. Anpassungen auf Grund regionaler Gegebenheiten sind insbesondere nur durch die Zusammenarbeit mit Außendienstmitarbeitern der pharmazeutischen Industrie zustande gekommen. Die Segmentstruktur stellt einen einheitlichen Industriestandard für die Erhebung apothekenbezogener Verkaufsdaten dar und dient den pharmazeutischen Unternehmen zur Steuerung ihres Außendienstes.
In der Verfügungssache ist mit dem gestrigen Urteil eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die eine einstweilige Verfügung gegen NDCHealth aufhebt. Das Gericht geht davon aus, dass IMS jedenfalls keine alleinigen Urheberrechte an der 1860er Gebietsstruktur hat. Dabei lässt das Gericht ausdrücklich die Frage offen, ob überhaupt ein Urheberrechschutz besteht. Somit wird der im Juli 2000 angetretene Wettbewerber NDCHealth nach 14-monatigem Gang durch die Instanzen nicht mehr durch gerichtliche Anordnung daran gehindert, Marktdaten nach dieser branchenüblichen Struktur anzubieten.
Auch die EU-Kommission hatte bereits am 3.07.2001 mit einer einstweiligen Anordnung IMS verpflichtet, bis zur Klärung dieser Frage auf dem Markt tätigen Konkurrenzunternehmen zumindest eine Lizenz an dieser 1860er Struktur einzuräumen. Derartige Anordnungen sind äußerst selten und ergehen üblicherweise nur in Fällen, die der EU-Kommission sehr bedeutungsvoll erscheinen.
NDCHealth, ein börsennotierter führender US-amerikanischer und multinational arbeitender Informationsdienstleister im Gesundheitsmarkt mit weltweit mehr als 1.400 Beschäftigten, ist mehrheitlich an der deutschen NDCHealth GmbH & Co. KG beteiligt. Weitere Informationen über NDCHealth finden Sie auch im Internet unter www.ndchealt.de.
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an: Petra Exner, NDCHealth, Tel: 06126-955-32 Fax: 06126-955-20 Pexner@ndchealth.de
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