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Bundesvereinigung Lebenshilfe

Ungerecht und nicht hinnehmbar
Gesetzentwurf zur Sozialen Pflegeversicherung benachteiligt in Wohneinrichtungen lebende behinderte Menschen

Marburg (ots)

Das Bundeskabinett hat das
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Viele Reformansätze 
verdienen ein positives Urteil. Begrüßenswert ist etwa, dass die seit
Einführung der Pflegeversicherung unveränderten Beträge für 
Pflegesachleistungen und Pflegegelder angehoben und ab 2015 
regelmäßig dynamisiert werden sollen.
Dagegen soll der Geldbetrag von bis zu 256 Euro pro Monat 
(Paragraph 43 a Sozialgesetzbuch XI), mit dem sich die Pflegekassen 
an der Pflege von behinderten Menschen in Wohneinrichtungen der 
Behindertenhilfe beteiligen müssen, eingefroren werden. "Das ist 
ungerecht und nicht hinnehmbar", so Robert Antretter, Vorsitzender 
der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger 
Behinderung. Trotz Intervention der Lebenshilfe im Vorfeld hat die 
Bundesregierung an dieser Stelle nichts unternommen.
Über die Hälfte der etwa 150.000 Menschen mit geistiger und 
mehrfacher Behinderung, die in Heimen der Behindertenhilfe betreut 
werden, sind pflegebedürftig und erfüllen die Voraussetzungen 
mindestens der Pflegestufe I. Gerade dieser Personenkreis verdient 
es, von der Reform der Sozialen Pflegeversicherung zu profitieren. 
Denn die Pflegebedürftigkeit tritt nicht - wie bei den meisten 
pflegebedürftigen Menschen - erst im Alter ein, sondern besteht 
häufig ein Leben lang.
Abdruck honorarfrei - Belegexemplar erbeten
Unsere Pressemitteilungen finden Sie in elektronischer Form im 
Internet auf www.lebenshilfe.de , Rubrik "Pressemitteilungen".

Pressekontakt:

Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Barbara Gies, Telefon 06421/491-133, barbara.gies@lebenshilfe.de

Original content of: Bundesvereinigung Lebenshilfe, transmitted by news aktuell

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