Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Koalitionsvertrag umsetzen, Bundesteilhabegesetz schaffen
Berlin (ots)
Das Bundeskabinett hat heute früh (18. März 2015) beschlossen, die Kommunen zu entlasten. Mit 2,5 Milliarden ab 2017 und 5 Milliarden ab 2018 sollen Bundesmittel fließen. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die Entlastung der Kommunen an die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes zu knüpfen, das der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen soll.
Nachdem die Kommunen über die zusätzlichen Bundesmittel nun finanziellen Spielraum haben, muss jetzt die Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes im Vordergrund stehen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe erwartet gemeinsam mit Menschen mit Behinderung und anderen Behindertenverbänden, dass neben der Entlastung der Kommunen die Arbeiten am Bundesteilhabegesetz gemeinsam vorangetrieben werden. "Es ist wichtig, die Behindertenrechtskonvention umzusetzen und die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken. Wer, wenn nicht eine große Koalition, sollte dieses Vorhaben verwirklichen?", sagte Bundesvorsitzende Ulla Schmidt gestern in Berlin beim Parlamentarischen Abend der Lebenshilfe vor über 100 Abgeordneten, Staatssekretären und Ministern, darunter auch Bundessozialministerin Andrea Nahles.
"Es geht darum, die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln, um eine zielgenaue, personenzentrierte Unterstützung von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen", so Schmidt weiter. Nur damit wird es möglich sein, bedarfsgerechte, individuelle Lösungen zu finden und gleichzeitig die Ausgabendynamik zu beeinflussen - denn die steigenden Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe gehen auf eine steigende Anzahl von Menschen mit Behinderung zurück, die Kosten pro Fall sinken dagegen. Neben einer personenzentrierten Unterstützung braucht es hierfür ein einheitliches Verfahren zur Bedarfsermittlung und eine unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung.
Die Lebenshilfe fordert die Politik auf, an dem wichtigsten sozialpolitischen Reformprojekt dieser Legislaturperiode, dem Bundesteilhabegesetz, festzuhalten und damit dazu beizutragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland zu stärken - so wie es mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention beabsichtigt war.
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