Aachener Modell: HKI unterstützt kommunale Förderprogramme für Kaminofenbesitzer
Frankfurt am Main (ots)
Empfehlung des NRW-Umweltministeriums: Austausch von Altgeräten reduziert CO2-Emissionen - Zuschüsse von bis zu 500 Euro
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt, weist anlässlich der viel diskutierten Energiewende darauf hin, dass eine nachhaltige Reduzierung klimarelevanter CO2-Emissionen durch den Austausch von älteren Kaminöfen sowie Kachelofen- und Heizkamineinsätzen durch neue Geräte erzielt werden kann. Hierbei sind die Bürger jedoch auch auf die Unterstützung des Staates oder ihrer Kommune angewiesen.
Vor diesem Hintergrund macht der HKI auf ein Förderprogramm der Stadt Aachen aufmerksam, das den Austausch oder die Umrüstung älterer Öfen mit Zuschüssen von bis zu 500 Euro unterstützt. "Ähnliche Programme wünschen wir uns auch von anderen Städten und Gemeinden in Deutschland", so HKI-Geschäftsführer Frank Kienle.
Der Verband begrüßt daher eine Empfehlung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums an die NRW-Kommunen, dem Beispiel Aachens zu folgen, das mit der Maßnahme, die Teil des kommunalen Luftreinhalteplans ist, bislang sehr gute Erfahrungen gemacht hat. "Die Aachener Festbrennstoffverordnung kann als Muster herangezogen werden", schreibt das Ministerium Anfang Februar 2012 in einem Brief, der sich an alle Gemeinden des bevölkerungsreichsten Bundeslandes richtete und auch dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks zuging. In dem Schreiben wird betont, dass emissionsarme Kleinfeuerungsanlagen für die Luftreinhaltung eine relevante Rolle spielen können.
Fortschritte in der Gerätetechnik senken dauerhaft die Emissionen
Inzwischen hat die Verbrennungstechnik große Fortschritte erzielt. Frank Kienle: "Ein altes Gerät verursacht mehr Feinstaub als sieben neue. Aus diesem Grunde raten wir dringend zum Austausch älterer Modelle gegen einen schadstoffarmen neuen Ofen, der heute schon die Grenzwerte der 1.BImSchV einhält und auch nach 2014 ohne Einschränkungen weiter betrieben werden darf."
Weitere Informationen rund ums Heizen mit Holz sowie eine Online-Datenbank, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat und in der sich für jedes einzelne Modell recherchieren lässt, ob die Emissionsgrenzwerte der 1.BImSchV eingehalten werden, sind im Internet unter www.ratgeber-ofen.de abrufbar. Die Datenbank ist unter dem Menüpunkt "Service" zu finden. Ein entsprechender Eintrag dort gilt auch als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger. Dieser Nachweis muss bis Ende 2013 von jedem Ofenbesitzer erbracht worden sein - und zwar nicht nur in NRW, sondern in allen 16 Bundesländern.
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