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Frauenhäuser fordern finanzielle Absicherung

Frankfurt (ots)

Die unzulängliche Finanzierung der Frauenhäuser gefährdet zunehmend den notwendigen Schutz von Frauen und Kindern vor weiteren Gewalttätigkeiten. Dies beklagen anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Bundestags am morgigen Mittwoch, dem 12. November 2008, die Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) und die Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser (ZIF). Beide Organisationen, die die Interessen von rund 360 Frauenhäusern vertreten, fordern in einem gemeinsamen Positionspapier eine bundesweit verbindliche Regelung zur finanziellen Absicherung der Hilfsangebote der Frauenhäuser. Diese soll sicherstellen, dass in ganz Deutschland jede Betroffene für sich und ihre Kinder sofortige und kostenfreie Hilfe in Form von Schutz, Unterkunft, Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen kann.

Die zunehmend praktizierte Finanzierung der Frauenhausaufenthalte über Tagessätze gefährde nicht nur die Existenz der Frauenhäuser, kritisieren FHK und ZIF. Das extrem bürokratische Bedarfsprüfungsverfahren habe zudem einen regelrechten Abschreckungseffekt auf Frauen. Dies beeinträchtige massiv deren Chancen, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen und eine gewaltfreie Lebensperspektive für sich und ihre Kinder aufzubauen. Die oberste Zielsetzung der Frauenhäuser, Gewaltopfern unmittelbar eine niedrigschwellige Zufluchtsmöglichkeit zu bieten, werde so ins Gegenteil verkehrt.

Jährlich suchen über 20.000 Frauen mit ebenso vielen Kindern Schutz in Frauenhäusern. Da die meisten dieser Frauen im "erwerbsfähigen" Alter sind, fallen sie in der Regel in den Geltungsbereich des 2005 eingeführten Sozialgesetzbuches II oder des SGB XII. Erhielten die Frauen früher im Krisenfall Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, so sind sie jetzt meist gezwungen, zur Finanzierung ihres Aufenthalts im Frauenhaus Eingliederungshilfe für Arbeitssuchende zu beantragen oder den Aufenthalt gar aus eigener Tasche zu finanzieren.

Die von den Kostenträgern gewährten Tagessätze decken jedoch den speziellen Unterstützungsbedarf von Frauen mit Gewalterfahrung nur unzureichend ab, betonen die Frauenhaus-Vertretungen. Darüber hinaus hätten bei dieser Form der Finanzierung bestimmte Gruppen von Frauen gar keinen Anspruch auf Übernahme der Unterkunfts- und Betreuungskosten im Frauenhaus. Dies betreffe z.B. EU-Ausländerinnen, die zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland sind. Große Probleme haben auch Migrantinnen mit Wohnsitzauflage oder Residenzpflicht. Einschränkungen gebe es zudem bei Studentinnen und Auszubildenden, da es auch hier teilweise gesetzliche Ausschlüsse von den entsprechenden Sozialleistungen gibt. Nur in wenigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin ist allen von Gewalt betroffenen Frauen der freie Zugang zu Frauenhäusern unabhängig von Einkommen, Herkunft und Status möglich.

Die Frauenhaus-Vertreterinnen fordern: Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder müssen jederzeit unabhängig von Einkommen, Herkunft, Nationalität oder Aufenthaltsstatus Zuflucht und unbürokratische Unterstützung in einem Frauenhaus ihrer Wahl finden können. "Gewalt gegen Frauen und die mit ihnen zusammenlebenden Kinder ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. 32 Jahre nach Eröffnung der ersten Frauenhäuser muss daher endlich eine gesicherte Finanzierung aller Frauenhäuser öffentliche Pflichtaufgabe werden, die gemeinsam von Kommunen, Ländern und Bund zu gewährleisten ist."

Pressekontakt:

Frauenhauskoordinierung e.V.
Viktoria Nawrath, Tel.069/6706307
frauenhaus@paritaet.org

Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser
Angelika Damm, Tel.0172/4114553
Karin Wieners, Tel.030/91743026
zif-frauen@gmx.de

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