Frauenhausmitarbeiterinnen fordern grundlegende Reform von SGB II
Berlin (ots)
In den Koalitionsvereinbarungen haben CDU und SPD verabredet, die Auswirkungen der Hartzgesetze auf Frauen zu prüfen und nachzubessern. Notwendig ist auch eine umfassende Reform von SGB II zugunsten von Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt sind. Das fordern die 200 Teilnehmerinnen zum Abschluss des 6. Fachforums Frauenhausarbeit vom 15. bis 17. 11. 2005 in Erkner bei Berlin aufgrund ihrer Erfahrungen in der Praxis.
Das Ziel der Grundsicherung muss sein, erwerbsfähigen Frauen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Das muss in SGB II festgeschrieben werden. Denn nur dann kann tatsächlich die Hilfe zur Beendigung der Gewaltsituation für alle betroffenen Frauen wirksam geleistet werden. Von diesem Ziel muss jede Maßnahme im SGB II abgeleitet werden.
Mit dem jetzt geltenden SGB II und den fachlichen und organisatorischen Defiziten bei den für SGB II zuständigen Behörden kann der Hilfebedarf bisher nicht erfüllt werden.
Forderung: Schutz und Sicherheit der Frauen müssen bei allen Hilfemaßnahmen höchste Priorität haben. Außerdem müssen die gesundheitlichen und psychosozialen Folgen von häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder in der Hilfepraxis umfassend berücksichtigt werden. Die Hilfe wird zudem unverzüglich und unmittelbar benötigt. Problem: Frauenhausbewohnerinnen haben gegenwärtig jedoch erhebliche Probleme, von den zuständigen Behörden die notwendigen Hilfen zu erhalten. So ist es für sie z. B. häufig schwierig, bei Mittellosigkeit eine sofortige Abschlagzahlung oder die Kosten für einen kurzfristigen Aufenthalt im Frauenhaus zu bekommen. Die Hilfeleistung ist weiter beeinträchtigt durch die organisatorischen Mängel in den Behörden, die zu Lasten der Frauen gehen.
Forderung: Für alle Frauen muss die Zuflucht in einem mit öffentlichen Mitteln geförderten Frauenhaus uneingeschränkt möglich sein. Sie haben zudem ein Recht darauf, dort von qualifizierten Fachkräften bei der Beendigung der Gewaltsituation und bei der Überwindung der Folgen der Gewalt beraten und unterstützt zu werden. Problem: Frauen wird in der Praxis jedoch zunehmend die Zuflucht in ein Frauenhaus erschwert. Dazu kommt, dass die Aufenthaltskosten für die Frauen erhöht werden sollen, so dass sie durch den Aufenthalt auch bei einem eigenen Einkommen zwangsläufig zu Hilfeempfängerinnen werden. Außerdem werden Frauenhäuser durch Regelungen im SBG II und die Praxis der Umsetzung in ihrer Existenz gefährdet.
Forderung: Frauen müssen mit Maßnahmen der beruflichen Förderung oder durch die Vermittlung von Arbeitsplätzen beim Aufbau eines eigenständigen, wirtschaftlich unabhängigen Lebens unterstützt werden, um gewaltfrei leben zu können. Problem: Frauen wird aber in der Praxis eher selten ein Arbeitsplatz oder die Teilnahme an einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung angeboten. Häufiger ist, dass sie von einzelnen Leistungsträgern durch Auflagen zwar massiv unter Druck gesetzt werden, dabei aber kaum konkrete Stellenangebote erhalten.
Die Teilnehmerinnen des 6. Fachforums fordern die Regierungskoalition daher auf, nach Amtsübernahme sofort mit der Reform von SGB II zu beginnen und die Hilfen für die betroffenen Frauen zu stärken.
Erkner bei Berlin, 17.11.2005
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