"Erfolg für Klimaschutz im Wärmemarkt"
Sankt Augustin (ots)
Sperre des Marktanreizprogramms aufgehoben - SHK-Handwerk wirbt weiter um Effizienzfonds
Die am Mittwoch beschlossene Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm wertet der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) als positives Vorzeichen für die weitere Entwicklung im Wärmemarkt. "Die Kraft der besseren Argumente hat sich durchgesetzt", urteilt Hauptgeschäftsführer Elmar Esser mit Blick auf die wochenlange politische Diskussion um die Förderung Erneuerbarer Energien beim Heizen und Kühlen von Gebäuden. Als Interessenvertretung von 50.000 Betrieben des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks hatte der ZVSHK das Einfrieren der Fördergelder nachdrücklich kritisiert. "Wir haben befürchtet, dass verunsicherte Eigenheimbesitzer und Investoren langfristig abgeschreckt werden, in Heizungsmodernisierung zu investieren", sagt Elmar Esser. "Die Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm ist daher vor allem ein Erfolg für den Klimaschutz im Wärmemarkt."
Ungeachtet der Entwicklung um das Marktanreizprogramm wirbt der ZVSHK weiter um sein im Frühjahr vorgestelltes Konzept eines Energieeffizienzfonds. "Das von der Bundesregierung zurzeit erarbeitete nationale Energiekonzept muss aus unserer Sicht den Strom- und Wärmemarkt gleichberechtigt berücksichtigen. Unser Fondsmodell zeigt neue Wege zu mehr Energieeffizienz in Gebäuden auf - unabhängig von staatlich geförderten Anreizprogrammen", betont Hauptgeschäftsführer Esser. Der ZVSHK stehe derzeit in Kontakt mit weiteren namhaften Institutionen und Organisationen, um Kooperationspartner für die Realisierung eines Effizienzfonds zu gewinnen.
Im Einzelnen sieht das Fondsmodell vor, sanierungswilligen Hausbesitzern ein Effizienzdarlehen zu gewähren. Ähnlich dem Bafög-Modell wären die Modernisierer verpflichtet, ein Teil der eingesparten Energiekosten über einen festzulegenden Zeitraum an den Fonds zurückzuzahlen. Zur finanziellen Grundausstattung könnten nach Vorstellung des ZVSHK auch Anteile der zu erwartenden Abschreibungsgewinne aus einer möglichen Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke genutzt werden.
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