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Life Traded Insurance Portfolio Germany (Life TIP III) - Versicherungsnehmer realisieren hohe Verluste bei dem Fonds Euro TLSI Class Shares

Bremen (ots)

Es zeichnete sich bereits über die Jahre ab, dass bei der Life Traded Insurance Portfolio Germany (Life TIP III) erhebliche Verluste insbesondere bei dem Fonds Euro TLSI Class Shares eintreten werden. Nun steht es schwarz auf vweiß: Wer beispielsweise zu 100 Prozent in den Fonds mit US-amerikanischen Policen (Euro TSLI Class Shares) investiert hat, realisiert einen Verlust von über 80 Prozent. Etwas positiver fällt es für die Versicherungsnehmer aus, die nicht ausschließlich in den TSLI angelegt haben, sondern zu einem bestimmten Prozentsatz auch in den Fonds mit gebrauchten britischen Lebensversicherungen (Traded Endowment Policies).

Für die betroffenen Investoren stellt sich daher die Frage nach Möglichkeiten zur Schadenskompensation. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Zehnjahreshöchstfrist etwaige Schadensersatzansprüche bereits verjährt sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn etwa ein Verzicht auf die Verjährungseinrede erteilt wurde oder sonstige verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet worden sind.

Für Versicherungsnehmer bestehen dennoch Chancen, einen Großteil des eingesetzten Kapitals ersetzt zu bekommen. "Nach unserer Prüfung dürften Rücktritts- oder Widerspruchsrechte bestehen", erläutert Fachanwältin Dr. Brockmann von HAHN Rechtsanwälte. Für diesen Fall können die Versicherungsnehmer Rückzahlung der Prämien abzüglich eines Wertersatzes für den Versicherungsschutz beanspruchen. "Es ist zwar höchstrichterlich noch nicht geklärt, wer etwa die im Rahmen einer fondsgebundenen Lebensversicherung in erheblicher Höhe entstandenen Verluste zu tragen hat", so Brockmann weiter. HAHN Rechtsanwälte vertritt jedoch insofern die Auffassung, dass jedenfalls hohe Verluste von dem Versicherungsunternehmen, hier der Credit Suisse Life & Pensions AG, zu tragen sind, denn anderenfalls würde das bestehende Rücktritts- oder Widerspruchsrecht entwertet.

Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von Investoren der Life Traded Insurance Portfolio Germany (Life TIP III), die Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte verfolgen.

Nehmen Sie unverbindlich für ein Erstgespräch telefonisch unter 0421-246850 oder per E-Mail unter info@hahn-rechtsanwaelte.de mit uns Kontakt auf. Ansprechpartnerin für diese Fälle ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit siebzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, und Stuttgart.

Kanzleikontakt:


Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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