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Widerruf Autokredit: Anwälte bieten kostenfreien Rechner an

Hamburg (ots)

Für die vom Dieselskandal Betroffenen ist der sogenannte Autojoker - die Rückabwicklung eines Autokredits nach erfolgtem Widerruf - eine sehr interessante und sehr erfolgversprechende Möglichkeit, ihren Schaden zu kompensieren. Nun hat HAHN Rechtsanwälte einen Rechner online gestellt, mit dem sich Verbraucher ihren wirtschaftlichen Vorteil einer möglichen Rückabwicklung des Autokredits selbst ausrechnen können. "Bei Autokreditverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, hat HAHN Rechtsanwälte in mehr 85 % aller überprüften Fälle eindeutige Fehler feststellen können", sagt der Fachanwalt Peter Hahn.

"Aber auch bei älteren Autokreditverträgen, die zwischen dem 02. November 2002 und dem 10. Juni 2010 meist als Fernabsatzgeschäft geschlossen wurden, haben wir in mehr 95 % aller Fälle Fehler entdeckt. Bei Autokreditverträgen schließlich, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss sich der Verbraucher wegen einer Gesetzesänderung nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer und den Wertverlust des Autos anrechnen lassen", meint Anwalt Hahn. "Das ist genial, weil die Folge eines wirksamen Widerrufs dann ist, dass ein Autobesitzer sein mehrere Jahre altes Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren ist", weiß Hahn

Der Widerruf des Darlehensvertrags wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat nicht nur die vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch die Rückgängigmachung des Kaufvertrags über das Fahrzeug zur Folge. Die Besitzer von Dieselfahrzeugen haben aufgrund des Dieselskandals erhebliche Wertverluste erlitten bzw. werden diese bei Verkauf ihres Fahrzeuges auf dem Gebrauchtmarkt realisieren. "Über den Widerruf des Finanzierungsvertrags können sich nunmehr insbesondere die Besitzer von Dieselfahrzeugen erfolgversprechend wehren", rät Hahn.

"Ob ein Widerruf eines Autokredits erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss von einem spezialisierten Fachanwalt für jeden Einzelfall geprüft werden", sagt Hahn. Bei Autokrediten ist laut Hahn eine noch größere Klagewelle als bei den Immobiliendarlehen zu erwarten. HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Abgasskandal bereits mehr als 600 Betroffene und verklagt bereits diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn liegen bereits sechs positive Urteile von bundesdeutschen Landgerichten vor. Durch den Widerruf eines Autokredits können aber auch Besitzer von Benzinern ihr Fahrzeug kostengünstig zurückgeben. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem Autokredit einen kostenfreien Erstcheck an. Den Online-Rechner können Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen aufrufen.

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und der assoziierte Partner Lars Murken-Flato sind seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit vierzehn Anwälte, davon sind fünf Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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