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Weiteres rechtskräftiges Urteil im VW Abgasskandal erstritten - VW muss Schadensersatz zahlen

Hamburg (ots)

Die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte hat im Dieselskandal am Landgericht Hamburg ein rechtskräftiges Urteil gegen die Volkswagen AG erstritten. VW hatte eine zunächst eingelegte Berufung wieder zurückgezogen, nachdem durch eine Anschlussberufung von Seiten des Klägers weiteres Ungemach drohte. Damit gibt VW indirekt zu, dass es den Kunden, wie vom Gericht im Urteil bestätigt, sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht hatte und dem Kläger daher Schadensersatz schuldet.

Ursprünglich hatte das Landgericht Hamburg am 21.12.2018 die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Kläger hatte 2015 von privat einen VW Passat erstanden. Dieser war mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestattet und verfügte somit über eine illegale Abschalteinrichtung, wie das Kraftfahrt-Bundesamt festgestellt hatte. Der Kläger wurde in dem Zusammenhang 2017 von der Volkswagen AG im Rahmen eines Rückrufs in die Werkstatt gebeten, um ein Software-Update aufspielen zu lassen. Dem kam der Kläger auch nach. Im Februar 2018 verklagte er die Volkswagen AG dann aber im Hinblick auf die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz.

Dieser Klage gab das Landgericht Hamburg statt. Der Kläger sei vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden, so das Gericht und habe deshalb einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises nebst Zinsen, abzüglich eines Gebrauchsvorteils. Gegen das Urteil hatte die Volkswagen AG Berufung eingelegt. Daraufhin hatte der Kläger Anschlussberufung eingelegt, in der höhere Zinsen gefordert wurden, sowie keinen oder hilfsweise nur einen geringeren Gebrauchsvorteil abzuziehen. Die Volkswagen AG nahm daraufhin ihre Berufung zurück, wodurch auch die Anschlussberufung wirkungslos wurde und das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wird. Fachanwalt Lars Murken-Flato dazu: "VW steht juristisch immer mehr auf verlorenem Posten, die Verbraucher gewinnen in zweiter Instanz auf breiter Front. Das Urteil zeigt, dass Kunden die Chance, die sich ihnen immer noch bietet, nutzen sollten, ihre Rechte durchzusetzen, bevor Ende des Jahres die Verjährung eintritt."

Hahn Rechtsanwälte vertritt bundesweit mehrere tausend Betroffene im Rahmen des Abgasskandals. Etliche Schadensersatzklagen aufgrund des Einbaus von illegalen Abschalteinrichtungen konnten bereits gewonnen werden. Die erfolgreichen Kläger geben dabei das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis, eventuell unter Abzug einer Nutzungsentschädigung, erstattet.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

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