Daimler zahlt fast eine Milliarde Euro Bußgeld - die Reaktionen
Bremen (ots)
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegenüber der Daimler AG ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Daimler will keine Rechtsmittel einlegen und das Bußgeld akzeptieren - ohne allerdings seine Schuld einzugestehen. Das Unternehmen vertritt weiter die Auffassung, im Abgasskandal nichts falsch gemacht und nicht betrogen zu haben. So wehrt man sich bisher mit allen Mitteln und durch alle Instanzen gegen Klagen von Käufern und Anlegern und gegen Rückrufbescheide durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Die Zahlungen werden keine Auswirkungen auf das Ergebnis haben, so Daimler. Das liegt daran, dass Daimler in seiner Bilanz bereits hohe Rückstellungen für mögliche Strafen im Abgasskandal notiert hatte. Auch andere haben sich geäußert. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann etwa sagte, Daimler würden nun Mittel für wichtige Innovationen fehlen. Er gehe aber davon aus, dass der Konzern das trotzdem stemmen werde. Es gehe hier um Dinge aus der Vergangenheit, der Blick müsse aber auf die Zukunft gerichtet sein.
Derweil ist die Diskussion, wie das Bußgeld verwendet werden soll, bereits in vollem Gange. Die Stuttgarter Koalition aus Grünen und CDU würde das Geld gerne für den Klimaschutz verwenden. Doch während die CDU eine Stiftung bevorzugt, wollen die Grünen das Geld direkt in gezielte Maßnahmen investieren.
Der Bund der Steuerzahler hat dagegen ganz andere Ideen. Er fordert, das Geld zur Schuldentilgung und zur Absenkung der Grunderwerbssteuer zu verwenden. Schon lange streitet man sich im Landtag von Baden-Württemberg um die Höhe dieser Steuer.
Nachdem Bosch und Porsche ihre Strafen in Höhe von zusammen 625 Millionen Euro bereits an das Land Baden-Württemberg überwiesen haben, werden in Kürze mit dem Bußgeld von Daimler gut 1,5 Milliarden Euro zu verteilen sein.
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HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.
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