LG Augsburg: Autokreditverträge der BMW Bank widerrufbar
Hamburg (ots)
Im Anschluss an eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 09. September 2021 hat das Landgericht Augsburg in seinem Urteil vom 21. Februar 2022 - 112 O 1895/21 - festgestellt, dass die Kreditverträge der BMW Bank GmbH die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen und die Frist zur Ausübung des Verbraucher-Widerrufsrechts nicht in Lauf setzen. Geklagt hatte ein von HAHN Rechtsanwälte vertretener Inhaber eines BMW M550d xDrive. Zur Teilfinanzierung des Fahrzeugkaufs schloss er Ende des Jahres 2019 mit der BMW Bank einen Darlehensvertrag über 37.480,00 EUR. Unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen erklärte er im Mai 2020 den Widerruf. Da die Bank die Wirksamkeit des erklärten Widerrufs nicht akzeptieren wollte, kam es zum Rechtsstreit vor dem Landgericht Augsburg.
Zur Begründung seiner Entscheidung führt das Landgericht aus, der Kläger könne sich mit Erfolg darauf berufen, dass die Widerrufsfrist wegen fehlerhafter Pflichtangaben nicht angelaufen ist. Der Kläger habe mit seinem Rückabwicklungsbegehren auch nicht rechtsmissbräuchlich gehandelt. Das Gericht stellt fest, dass der Kläger wegen des wirksamen Widerrufs nicht mehr zur Zahlung von Zinsen und zur Erbringung von Tilgungsleistungen verpflichtet sei. "Rechtsfolgen des wirksamen Widerrufs sind darüber hinaus nicht nur die Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch des Kaufvertrags über das finanzierte Fahrzeug", weiß der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Die Rückabwicklung des Darlehensvertrags und zugleich auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags führen im Regelfall zu wirtschaftlichen Vorteilen im vierstelligen Bereich", erklärt Anwalt Rugen weiter.
Aktuell bietet HAHN Rechtsanwälte kostenfreie und unverbindliche Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit bei Kfz-Finanzierungen der BMW Bank GmbH, der Volkswagen Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG oder z.B. auch der Mercedes-Benz Bank AG an. Die kostenfreie Beratung umfasst auch eine Prognose zu den erzielbaren Vorteilen aus einem erklärten Widerruf des Autokredits.
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