Verhaltenes Lob für Wachstumsbeschleunigungsgesetz seitens der Familienunternehmen
Stuttgart (ots)
"Die psychologische Hürde, die Nachfolge und Übergabe in Familienunternehmen zu regeln, ist durch die nochmalige Korrektur der Erbschaftsteuer im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes gesenkt worden. Der Druck eines Nachfolgestaus nimmt zwar ab, die Erbschaftsteuer ist und bleibt aber ein gesetzgeberischer Moloch, der die Familienunternehmen über die Maßen strapaziert", so Prof. Dr. Dr. h.c. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. Besonders betroffen sind vor allem Familienunternehmen, die bereits über mehrere Generationen hinweg geführt werden und damit über mehrere Gesellschafterstämme verfügen. "Mit dem Tod jedes einzelnen Gesellschafters beginnen die nach wie vor drakonischen Auflagen zur Entlastung jedes Mal neu anzulaufen. Durch die überschneidenden Übertragungszeiträume werden somit die Familienunternehmen trotz der heute beschlossenen Verkürzung der Behaltensfristen in Dauerhaft genommen. Ein schier unermesslicher Aufwand seitens der Finanzbehörden und der Unternehmer muss betrieben werden, der in keinem Verhältnis zum betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Ergebnis steht", so Hennerkes. Aber auch im Timing der Umsetzung stecken noch Fallen für Familienunternehmen: "Wenn die Erbschaftsteuerrichtlinien nicht zeitnah erarbeitet werden, bleiben Planungs- und Rechtsunsicherheit weiter bestehen. Schon jetzt befassen wir uns mit den dritten erbschaftsteuerlichen Regelungen innerhalb von zwei Jahren. Das ist Gift für Familienunternehmen, die bei der langfristigen Planung ihrer Generationsfolge besonders auf Rechtssicherheit angewiesen sind."
Grundlegende Unternehmenssteuerreform weiter auf der Agenda
Auch bei der Unternehmensbesteuerung sieht Hennerkes noch weiteren erheblichen Verbesserungsbedarf. Im Fokus der Kritik stehen die substanzbelastenden Elemente, die sich gerade in Krisenzeiten als verschärfend erweisen. Vor allem die im Koalitionsvertrag angekündigte grundlegende Überarbeitungen der Regelungen zur Verlustverrechnung ist dringend geboten, eine Regelung, die besonders bei Sanierungsübernahmen relevant wird: "Das ist ein kaum noch betretbares Minenfeld. Hier sind die Erleichterungen des Gesetzgebers bei weitem nicht ausreichend!" Noch schärfer in der Kritik der Familienunternehmen steht die Gewerbesteuer: Hier soll der Anteil der Aufwendungen für Immobilienmieten, der bei Ermittlung der Gewerbesteuerlast hinzugerechnet und versteuert werden muss, von 65% auf 50% gekürzt werden . Trotzdem bleibe die grundsätzliche Problematik bestehen, nämlich die Besteuerung von Kosten, die im Unternehmen entstehen. "Diese Art der Besteuerung ist international völlig unüblich und erweist sich als Brandbeschleuniger in Zeiten der Krise", so Hennerkes.
Auch die zum Januar dieses Jahres eingeführte Abgeltungssteuer sollte nachjustiert werden, da Dividenden sowie Eigenkapitalerträge in Personengesellschaften im Unternehmen mit knapp 30 Prozent versteuert werden und noch einmal bei der Ausschüttung mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 26,4 Prozent. "Wer Eigenkapital zur Finanzierung von Investitionen, sprich Arbeitsplätzen, bereitstellt, wird steuerlich bestraft", moniert Hennerkes.
Das Ziel einer grundsätzlichen strukturellen Reform sollte nicht von der Agenda der Regierung gestrichen werden: "Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist ein probates Mittel gegen die Krise - leider ohne positive Nebenwirkungen für die chronischen Volkskrankheiten 'Bürokratieaufwand' und 'Regulierung'".
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