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BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Medienrat beschließt Neuorganisation des landesweiten Fernsehfensters am Wochenende

München (ots)

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2009 folgende Neuorganisation des landesweiten Fernsehfensters am Wochenende in den Programmen von SAT.1 und RTL beschlossen:

   - Der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG, die auch das 
     werktägliche landesweite Fernsehfenster im Programm von SAT.1 
     gestaltet, wird die Verbreitung des landesweiten Fernsehfensters
     im Programm von SAT.1 samstags in der Zeit von 17:45 Uhr bis 
     18:45 Uhr für die Dauer von acht Jahren genehmigt.
   - Die Genehmigung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die 
     Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG mit der noch bis 
     30.09.2010 genehmigten Anbieterin MAZ Studio Ralph Bernhardt 
     GmbH eine Vereinbarung über die Beteiligung am landesweiten 
     Fernsehfenster am Samstag in Höhe von 40 % der Sendezeit 
     abschließt.
   - Einer noch zu gründenden Gesellschaft mit der 
     Beteiligungsstruktur TV Bayern GmbH / 40 % 
     München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG / 40 % 
     rt.1 tv production GmbH / 20 % 
     wird auf der Grundlage der von den Bewerbern eingereichten 
     Eckpunkte für die Zusammenarbeit die Verbreitung des 
     landesweiten Fernsehfensters sonntags im Programm RTL in der 
     Zeit von 17:45 Uhr bis 18:45 Uhr für die Dauer von acht Jahren 
     genehmigt. Durch den Gesellschaftsvertrag ist sicherzustellen, 
     dass alle für die Programmgestaltung wesentlichen Entscheidungen
     durch die Gesellschafterversammlung getroffen werden. Zumindest 
     Beschlüsse zum Budget, zur Geschäftsführung und 
     Redaktionsleitung und zur grundsätzlichen Programmausrichtung 
     sind innerhalb der Gesellschaft einstimmig zu fassen.

Die TV Bayern GmbH ist ein Zusammenschluss von zehn Anbietern bzw. Anbietergemeinschaften, die jeweils an Werktagen lokale/regionale Fernsehfenster im Programm von RTL gestalten. Mit der Einbeziehung von München Live TV und rt.1 sind alle Regionen, die in Bayern lokale/regionale Fernsehfenster gestalten, in die Produktion des landesweiten Fernsehfensters am Sonntag einbezogen.

   - Der Evangelische Presseverband für Bayern e.V. und der Sankt 
     Michaelsbund e.V. werden als Spartenanbieter für acht Jahre 
     genehmigt. Der Evangelische Presseverband e.V. gestaltet dabei 
     im landesweiten Fernsehfenster am Samstag bei SAT.1 18 Minuten 
     pro Monat zu kirchlichen und sozialen Themen, der Sankt 
     Michaelsbund e.V. ebenfalls monatlich 18 Minuten zum gleichen 
     Themenspektrum am Sonntag im Fernsehfenster im Programm von RTL.
   - Den Hauptanbietern wird jeweils aufgegeben, mit den 
     Spartenanbietern Kooperationsvereinbarungen zur Sicherstellung 
     der Einbringung der Spartenangebote zu angemessenen Bedingungen 
     abzuschließen.
   - Im Wochenendfenster am Samstag soll die Bavaria One Film- und 
     Fernsehproduktion GmbH monatlich 10 Minuten Programm zum Bereich
     "Forschung, Technologie und Wissenschaft" zuliefern. Die Donau 
     TV Regionalfernsehen GmbH & Co. KG soll im Wochenendfenster am 
     Sonntag pro Monat jeweils 10 Minuten Sportberichte zuliefern. 
     Beiden Hauptanbietern wird aufgegeben, mit den Zulieferern 
     entsprechende Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.
   - Der Medienrat erwartet, dass mit der Beteiligung der lokalen 
     Fernsehanbieter im Wochenendfenster bei RTL eine qualitätsvolle 
     Berichterstattung insbesondere aus den Bereichen Politik, 
     Kultur, Kirche, Wirtschaft und Soziales aus allen Teilen Bayerns
     unter Einbindung der jeweils vor Ort vorhandenen redaktionellen 
     und technischen Kapazitäten verbunden ist.
   - Die Geschäftsleitung wird gebeten, im Genehmigungsbescheid die 
     Durchschaltung der nationalen Programme in Anlehnung an die 
     bislang nicht in Kraft getretene Fernsehfensterrichtlinie zu 
     regeln.

Die Neugenehmigung des landesweiten Wochenendfensters war notwendig geworden, nachdem der Medienrat eine Fortsetzung der Anbietertätigkeit des bisherigen Anbieters des Wochenendfensters C.A.M.P. TV Fernsehgesellschaft mbH in seiner Sitzung im Mai abgelehnt und eine Neuausschreibung von 80 Prozent der Sendeanteile am Wochenendfenster beschlossen hatte. Die Abwicklungsfrist, die C.A.M.P. TV im Widerrufsbescheid eingeräumt worden war, endet am 25. Oktober 2009.

Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de

Pressekontakt:

Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089)63808-313, wolfgang.flieger@blm.de

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