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Kabinettsbeschluss zu EEG
VKU: Bundesregierung stärkt kommunale Stromvertriebe

Berlin (ots)

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) macht die Bundesregierung den Weg frei für mehr Fairness und Transparenz bei der Wälzung von EEG-Strom.

"Stadtwerke erhalten damit mehr Sicherheit bei ihrer Beschaffungspolitik und werden von erheblichen finanziellen Risiken befreit", lobte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck, den Regierungsbeschluss zum sogenannten EEG-Ausgleichsmechanismus. Der VKU ist zuversichtlich, dass der Deutsche Bundestag spätestens Anfang Juli 2009 grünes Licht geben wird, so dass das neue System zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann.

Die Reform, die sich eng an den Vorschlägen des VKU orientiert, sieht vor, dass Stromvertriebe ab dem 1. Januar 2010 von der Pflicht zur Abnahme von EEG-Monatsbändern befreit werden. Stattdessen werden die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland verpflichtet, den aufgenommenen EEG-Strom an der Börse zu vermarkten.

Für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ändert sich nichts. Sie erhalten weiterhin die im EEG festgelegten Einspeisevergütungen, welche künftig zum Teil aus den Vermarktungserlösen der Übertragungsnetzbetreiber finanziert werden. Zusätzlich wird beim Kunden eine EEG-Umlage erhoben.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt 1.350 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser und Entsorgung. Mit über 220.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 72 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 56,9 Prozent in der Strom-, 52,1 Prozent in der Erdgas-, 75,5 Pro-zent in der Trinkwasser-, 50,3 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,2 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Pressekontakt:

Carsten Wagner
Fon: 030/58 58 0-100
carsten.wagner@vku.de

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