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Gaby Köster - Einstweilige Verfügungen gegen BILD

Berlin (ots)

Als Anwälte von Gaby Köster wollen wir Sie auf diesem Wege in deren Namen über folgenden Sachverhalt informieren:

Wir haben bereits am Samstag die Medien darauf hingewiesen, dass eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand von Frau Köster, insbesondere konkrete Details zu einem Krankenhausaufenthalt, ausschließlich der Privatsphäre zuzurechnen sind. Wir haben deswegen darum gebeten, diesbezüglich von weiterer Berichterstattung Abstand zu nehmen. Dies wurde auch von den meisten Medien respektiert.

Entgegen unseres Hinweises hat indes die BILD-Zeitung die Berichterstattung fortgeführt. Wir haben gestern beim Landgericht Berlin zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG erwirkt, die es der BILD-Zeitung unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro verbieten, mit der Berichterstattung fortzufahren. Damit steht fest, dass auch das zuständige Gericht die Berichterstattung der BILD-Zeitung als rechtswidrig erachtet.

Wir bitten Sie daher erneut, insbesondere in Ansehung der aktuellen Gerichtsentscheidungen, von entsprechender Berichterstattung Abstand zu nehmen.

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
RA Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
D-10707 Berlin
Tel. (030) 88 00 15-0
Fax (030) 88 00 15-55
e-mail: mail@schertz-bergmann.de

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