Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Anwalt von Günther Jauch: Das Kammergericht bestätigt grundsätzlich den Schutz der Privatsphäre der Familie Jauch
Berlin (ots)
Die heutige Pressemeldung des Axel Springer Verlages, wonach das Kammergericht die Berichterstattung über die Jauch Hochzeit gestatte, ist in ihrer Absolutheit schlicht falsch. Das Kammergericht hat lediglich die Entscheidung erster Instanz, die jedwede Berichterstattung über Details verbietet, in einer kleinen Nuance korrigiert und erlaubt nunmehr lediglich die Nennung der öffentlichen Sehenswürdigkeiten im Zusammenhang mit der Hochzeit. Nicht mehr und nicht weniger.
Das Kammergericht hat aber darüber hinaus ausdrücklich festgestellt, dass der gerichtliche Titel des Landgerichts im Übrigen Bestand hat, wenn es heißt: 'Dagegen ist kein vergleichbares öffentliches Interesse an den weiteren Details (es folgen zahlreiche Details der BILD-Berichterstattung, die wir hier nicht wiederholen wollen) ersichtlich, dem Schutz der Privatsphäre der von den Antragstellern konsequent wahrgenommen wird, dürfte insofern der Vorrang zukommen.'"
Mit dieser Entscheidung hat also das Kammergericht nicht etwa die Berichterstattung über die Hochzeit gestattet, sondern die Entscheidung des Landgerichts im Wesentlichen bestätigt und lediglich in einer Nuance korrigiert.
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