Versicherungstipp: Ab auf die Piste - aber nur mit Helm! (BILD)
Saarbrücken (ots)
Wussten Sie eigentlich, dass...
...85 Prozent der Kopfverletzungen beim Skifahren durch einen Helm verhindert werden könnten? (1)
Skifahren ist sicherer geworden. Das belegt auch die Statistik des Deutschen Skiverbands. (2) Zurückzuführen ist dieser positive Trend unter anderem darauf, dass immer mehr Wintersportler Schutzbekleidung wie einen Helm tragen. Dennoch haben sich in der vergangenen Skisaison 40.000 bis 43.000 Menschen beim Ski- und Snowboardfahren verletzt. (2) Was Skifahrer beachten müssen, damit einer ungetrübten Abfahrt nichts im Wege steht, erklärt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Helmpflicht für Kinder und Jugendliche - nicht in jedem Wintersportland
Um das Risiko von starken Verletzungen durch einen Unfall auf der Piste zu minimieren, besteht in Ländern wie Italien, Österreich, Kroatien und Slowenien für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren eine Helmpflicht. In Frankreich und der Schweiz ist es den Eltern überlassen, ob sie bei sich und ihren Kindern auf Nummer sicher gehen oder nicht. Auch in Deutschland besteht trotz anhaltender Diskussionen keine Helmpflicht.
Nie ohne starten - die Privat-Haftpflichtversicherung
Schnell passiert auf der Piste ein Unfall und eine andere Person wird verletzt. Bei Personen- und Sachschäden ist der Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten - im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen. Die Privat-Haftpflichtversicherung springt ein - und deckt Folgekosten eines Skiunfalls ab, zum Beispiel ärztliche Behandlungen, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Lohnfortzahlung oder Sachschäden. "Niemals ohne Privat-Haftpflichtversicherung auf die Piste, denn das kann teuer werden", rät daher Bernd Kaiser.
Sicher ist sicher - die Forderungsausfalldeckung
Wer hingegen unverschuldet in einen Skiunfall gerät, ist darauf angewiesen, dass der Unfallverursacher versichert ist. Es kann jedoch passieren, dass dieser keine Privat-Haftpflichtversicherung besitzt und den Schaden nicht begleichen kann. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, kann sich jeder mit einer sogenannten Forderungsausfalldeckung - diese lässt sich zusätzlich im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung abschließen - schützen. Sie kommt für den entstandenen Schaden auf. "Mit diesem Zusatzschutz sind Wintersportler auf der sicheren Seite", sagt Kaiser.
Rettung in Not - die private Unfallversicherung
Wenn es auf der Piste zu einem schweren Unfall kommt, werden meist umfangreiche Bergungsmaßnahmen notwendig. Für Rettung, Suchaktion und Transport ins Krankenhaus entstehen schnell hohe Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse allerdings nur teilweise übernommen werden. "Gut abgesichert ist man in der Freizeit nur mit einer privaten Unfallversicherung", so Kaiser. Diese übernimmt nicht nur die Bergungskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, sondern kommt auch für weitere Leistungen auf, die infolge eines Unfalls entstehen - so zum Beispiel Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld.
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