Wussten Sie eigentlich, dass Selbstständige bei Unfällen während der Arbeit keine gesetzliche Absicherung haben?
Saarbrücken, (ots)
Wer sich bei der Arbeit versehentlich verletzt, ist durch den gesetzlichen Unfallschutz abgesichert - so glauben die meisten. Anders liegt der Fall jedoch bei Selbstständigen: Weil sie keine Sozialversicherung zahlen, gilt für sie der gesetzliche Unfallschutz nicht. Dabei ist das Risiko einer folgenschweren Verletzung für Selbstständige und Freiberufler keineswegs geringer. CosmosDirekt erklärt, warum eine private Absicherung gerade für Selbstständige wichtig ist.
- Unfälle passieren - ob bei der Arbeit, zu Hause, beim Sport oder im Urlaub. Arbeitsunfälle treffen Selbstständige ohne privaten Schutz hart: Sie tragen das Risiko zu 100 Prozent - Verdienstausfälle und hohe Folgekosten können schnell zum finanziellen Aus führen. - Eine private Unfallversicherung lässt sich mit unterschiedlichen Bausteinen individuell zusammenstellen. Dies können u.a. eine einmalige Leistungszahlung bei Invalidität, eine lebenslange monatliche Rente oder ein Krankenhaustage- und Genesungsgeld sein. - Wer darüber hinaus auch den Krankheitsfall absichern möchte, sollte zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
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