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Versicherungstipp: Versicherungsschutz für angehende Akademiker - die wichtigsten Policen für Studenten

Saarbrücken (ots)

   - Eine private Haftpflichtversicherung benötigt jeder Student. 
     Sollte keine Mitversicherung bei den Eltern bestehen, gibt es 
     die eigene Police schon für wenig Geld.
   - Tipps zu den wichtigsten Studenten-Policen gibt 
     Versicherungsexperte Bernd Kaiser von CosmosDirekt.

Sportstudium oder Sozialwissenschaft, WG oder Wohnheim, Auto oder öffentliche Verkehrsmittel? Mit dem Erwachsenwerden und auch beim Beginn eines Studiums stellen sich viele große Fragen. Dass sie selbst die Antwort darauf geben, finden viele Deutsche gut. Das zeigt eine repräsentative forsa-Studie (1) im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Ihr zufolge ist für die große Mehrheit der Deutschen (84 Prozent) das Schönste am Erwachsensein, endlich eigene Entscheidungen treffen zu können. Da mit großer Freiheit auch große Verantwortung einhergeht, ist eine angemessene Vorsorge unerlässlich. Mit welchen Policen sich Studien-Starter absichern sollten, erklärt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.

Keine Frage: Die private Haftpflichtversicherung sollte selbstverständlich sein

Die private Haftpflichtversicherung zählt zur Grundausstattung bei den Policen. Denn wer einem anderem schuldhaft einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zu Ersatzleistungen verpflichtet - unbegrenzt und ein Leben lang. Grundsätzlich begleicht die Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Bis zum Abschluss des Erststudiums oder einer ersten Ausbildung können junge Menschen üblicherweise die Police der Eltern mitnutzen. Bernd Kaiser rät jedoch, sich zu informieren: "Einige Versicherer haben Altershöchstgrenzen festgelegt, sodass der Familienschutz unter Umständen nicht über den gesamten Ausbildungs- oder Studienzeitraum greift." In der Regel gilt der Schutz bis zum Abschluss des Erststudiums (auch Bachelor und unmittelbar angeschlossener Masterstudiengang) beziehungsweise maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Der Experte: "Eine zweite Bedingung für einen Versicherungsschutz durch die Familien-Haftpflichtversicherung ist, dass die Studenten unverheiratet sind. Sobald ein angehender Akademiker eine eigene Familie gründet - entweder durch Heirat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft - erlischt der Schutz durch die Familien-Haftpflicht. Diese Studenten benötigen dann eine eigene Police, auch wenn sie sich noch im Erststudium befinden."

Hausratversicherung: Wann macht es Sinn, seine Habseligkeiten abzusichern?

Von der Waschmaschine bis zur Stereoanlage: Der Hausrat vergrößert sich meist mit dem Einzug in eine eigene Wohnung. Eine Hausratversicherung deckt Raub, Einbruchdiebstahl und damit verbundenem Vandalismus von Mobiliar, Gebrauchs- und Wertgegenständen in der Wohnung ab. Das kann je nach Police auch gelten, wenn diese außer Haus im Einsatz sind, etwa bei Fahrrädern. Daneben sind auch Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasserschäden abgedeckt. Die Versicherung benötigt aber nicht jeder Studien-Starter:

Unter elterlichen Fittichen: Geschützte Nesthocker Wer auch während des Studiums zu Hause wohnt, profitiert - wenn vorhanden - von der Hausratpolice der Eltern. Während eines vorübergehenden Auszugs, etwa für Praktika oder Reisen, greift grundsätzlich für maximal drei Monate die Außenversicherung - ein praktischer Vertragsbestandteil der Hausratversicherung.

Auf eigenen Beinen: Nestflüchter müssen sich selbst versichern Studierende, die die elterliche Wohnung endgültig verlassen, verlieren in der Regel auch deren Versicherungsschutz. Falls Studenten besonders teure Unterhaltungselektronik besitzen und sich in der Wohnung viele Haushaltsgeräte befinden, dann ist eine Hausratversicherung auch für Studenten mit geringen Einkommen empfehlenswert. Wer nur wenig Sachvermögen besitzt und beispielsweise möbliert in einem Studentenwohnheim wohnt, kann abwägen, ob sich eine Versicherung lohnt.

Nestbauer: Paare profitieren vom Zusammenziehen

Sollte ein Paar zusammenziehen und ein Partner bereits eine Hausratversicherung besitzen, kann diese vom anderen mitgenutzt werden. In dem Fall gilt es, den Gesamtwert zu überprüfen und die Versicherungssumme bei Bedarf anzupassen. "Besitzen bereits beide Partner eine Hausratpolice, kann eine davon per Sonderkündigungsrecht beendet werden", so Bernd Kaiser.

Geteiltes Nest: Für WGs sind Sonderbedingungen möglich

Neben der Einzelvertragslösung für jeden Bewohner bieten einige Versicherer Hausratversicherungen für komplette Wohngemeinschaften an. Diese versichern die Gegenstände aller Mieter, teils gegen Aufpreis. Auch einige herkömmliche Hausratversicherungen schützen alle Bewohner einer WG, sofern sie im Mietvertrag stehen. Hier reicht es, wenn nur ein Mieter Versicherungsnehmer ist. Untermieter müssen in jedem Fall selbst vorsorgen.

(1) Repräsentative Gesellschaftsstudie 2017 "Jetzt aber ich. Erwachsenwerden in Deutschland" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juli 2017 wurden in Deutschland 2.006 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-studenten-versicherungen Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen finden Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen

Pressekontakt:

Ihre Ansprechpartner

Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com

Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com

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