EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG
Einladung zur Hauptversammlung
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h ISIN AT0000603709 Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 23. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft am Freitag, dem 02. Juli 2010, um 11.00 Uhr, im Tech Gate Vienna, 1220 Wien, Donau-City-Straße 1, Veranstaltungssaal 0.1
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 28.02.2010 sowie des zusammengefassten Lageberichts samt Corporate Governance-Bericht und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009/2010. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011. 6. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen ab 11. Juni 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, auf:
*) Jahresabschluss, *) Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht, *) Vorschlag für die Gewinnverwendung, *) Corporate Governance-Bericht, *) Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009/2010;
*) Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, *) Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, sind ab 11. Juni 2010 außerdem im Internet www.agrana.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 11. Juni 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 23. Juni 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 21137 12940 oder an 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie bis 29. Juni 2010 an den Vorstand, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 1 21137 12940 oder per E- Mail gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG, sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.agrana.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Aufgrund der Änderungen des AktG durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung, der Hinterlegung der Aktien für die Teilnahme- und Stimmberechtigung an der Hauptversammlung keine Anwendung. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22. Juni 2010 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 29. Juni 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Post: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft (in Schriftform z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber gem. § 886 ABGB) Generalsekretärin Donau-City-Straße 9 1220 Wien Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000603709 im Text angeben) Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 58 Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E- Mail anzuschließen ist
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.
Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000603709, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 22. Juni 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Ein Muster der Depotbestätigung wird im Internet unter www.agrana.com zur Verfügung gestellt.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft (in Textform) z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin Donau-City-Straße 9 1220 Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 58 Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E- Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 01. Juli 2010 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft EUR 103.210.249,78 eingeteilt in 14.202.040 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 14.202.040 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00 Uhr. Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen. Wien, im Juni 2010 Der Vorstand
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Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
AGRANA Beteiligungs-AG
Mag. Maria Fally
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail:maria.fally@agrana.com
Mag. Ulrike Pichler
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail:ulrike.pichler@agrana.com
Branche: Nahrungsmittel
ISIN: AT0000603709
WKN: 779535
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Berlin / Präsenzhandel
Frankfurt / Präsenzhandel
Stuttgart / Präsenzhandel
Wien / Amtlicher Handel
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