Kölner Gratiszeitung auch weiterhin verboten
Hamburg (ots)
Trotz des heute vom Kölner Landgericht im Zusammenhang mit den Kölner Gratiszeitungen gesprochenen Urteils hält der Axel Springer Verlag an seiner Auffassung fest.
Das Gericht hatte den Antrag des Kölner Verlage DuMont Schauberg auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den norwegischen Medienkonzern Schibsted zurückgewiesen.
Der Axel Springer Verlag bleibt bei seiner Auffassung, dass die in Köln herausgegebene kostenlose Tageszeitung des Schibsted-Konzerns die deutschen Wettbewerbsregeln (§1 UWG) verletzt. Dabei geht es dem Axel Springer Verlag nicht darum - die von Schibsted irreführend vorgetragen -, eine Zeitung zu verbieten, sondern ausschließlich um das Verbot der unentgeltlichen Abgabe des Blattes.
Die zu erwartenden Auswirkungen von Gratiszeitungen auf das deutsche Pressewesen hat das Landgericht Berlin erkannt und die Verbreitung einer Gratiszeitung zunächst mit Entscheidung vom 17. Dezember 1999 durch Erlass einer einstweiligen Verfügung verboten und im Urteil auf die Widerspruchsverhandlung vom 4. Januar 2000 bekräftigt.
Das Verbot durch das Landgericht Berlin ist auch trotz des heute vom Landgericht Köln zurückgewiesenen Antrags weiterhin gültig.
Für weitere Informationen steht Ihnen Edda Fels zur Verfügung. Telefon: (0 40) 3 47-2 20 71 E-Mail: efels@asv.de
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