Axel Springer will Bedenken des Bundeskartellamts gegen Übernahme von ProSiebenSat.1 ausräumen
Berlin (ots)
Zwischenmitteilung des Bundeskartellamts zum aktuellen Stand des Verfahrens / Einwände gegen den Zusammenschluß
Die Axel Springer AG ist zuversichtlich, Einwände des Bundeskartellamts gegen den beabsichtigten Erwerb der ProSiebenSat.1 Media AG ausräumen und eine Genehmigung des Zusammenschlusses erreichen zu können. In einer Zwischenmitteilung hat das Bundeskartellamt die beteiligten Unternehmen am heutigen 18. November 2005 informiert, daß nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen die Voraussetzungen für eine Untersagung des Zusammenschlusses vorliegen. In Kartellverfahren dieser Größenordnung ist eine solche Zwischenmitteilung nicht ungewöhnlich.
Wir haben gute Argumente und sind zuversichtlich, in den weiteren Gesprächen mit dem Bundeskartellamt eine Genehmigung des Zusammenschlusses zu erreichen, erklärte Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG.
Ausgang des Verfahrens nicht entschieden
Der Ausgang des kartellrechtlichen Verfahrens bleibt damit weiterhin offen. Die beteiligten Unternehmen, insbesondere die Axel Springer AG, haben die Möglichkeit, im Rahmen des weiteren Verfahrens die Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen und damit eine Genehmigung des Zusammenschlusses zu erreichen.
Mit der Zwischenmitteilung teilt das Bundeskartellamt allen Verfahrensbeteiligten den aktuellen Stand seiner Ermittlungen mit. Nach Auffassung des Bundeskartellamts würden sich die Wettbewerbsbedingungen auf dem Fernsehwerbemarkt verschlechtern, weil Axel Springer durch den Zusammenschluß mit ProSiebenSat.1 mit Bertelsmann gleichzöge. Durch den Zusammenschluß stünden sich nach Auffassung des Bundeskartellamts zwei symmetrische Konzerne gegenüber, die sich keinen Wettbewerb mehr machen würden. Darüber hinaus führe der Zusammenschluß der Axel Springer AG und der ProSiebenSat.1 Media AG zur Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Axel Springer AG auf dem Lesermarkt für Kaufzeitungen und auf dem Markt für Anzeigen in bundesweiten Tageszeitungen. Nach den bisherigen öffentlichen Äußerungen von Vertretern des Bundeskartellamts hatte Axel Springer erwartet, daß die Behörde vorläufige Bedenken in einer Zwischenmitteilung formuliert.
Die Axel Springer AG wird die von dem Bundeskartellamt vorgetragenen Gründe analysieren und prüfen, auf welche Weise eine Freigabe des Zusammenschlußvorhabens erreicht werden kann. Die Entscheidung des Bundeskartellamts wird unverändert bis Ende dieses Jahres erwartet.
Die englische Version der Pressemitteilung kann unter www.axelspringer.de im Bereich Presse-Service > Presse-Lounge abgerufen werden.
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