Untersagung der Übernahme ProSiebenSat.1: OLG weist Beschwerde als unzulässig ab
Berlin (ots)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerde der Axel Springer AG gegen die Untersagung der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG als unzulässig abgewiesen (OLG Düsseldorf, Az. VI-Kart 7/06 [V]). Gegen den Beschluss vom 29. September 2006 wird die Axel Springer AG Rechtsbeschwerde einlegen.
In seiner Entscheidung geht der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf davon aus, dass die Axel Springer AG nicht das Recht habe, die Untersagung des Bundeskartellamts vom 19. Januar 2006 (Az. B6 - 92202 - Fa - 103/05) gerichtlich überprüfen zu lassen. Zum einen entfalte die angefochtene Entscheidung inzwischen keine rechtliche Wirkung mehr. Zum anderen habe die Axel Springer AG kein schützenswertes Interesse an der Feststellung, dass die Untersagung seinerzeit rechtswidrig erfolgt ist.
Der Senat hält damit an seiner umstrittenen Rechtsauffassung fest, dass die gerichtliche Kontrolle einer Untersagung durch das Bundeskartellamt nur möglich sein soll, wenn die Parteien ihr Zusammenschlussvorhaben trotz des Verbots ungebrochen weiterverfolgen. Die Erklärung, man werde nach einer gerichtlichen Freigabe neu verhandeln und wolle nicht ausschließen, dass das Vorhaben dann weiterverfolgt werde, soll demnach nicht ausreichen, um Zugang zu den Gerichten zu bekommen.
Diese Auffassung führt nach Ansicht der Axel Springer AG faktisch zum Ausschluss des Rechtswegs, sobald die wirtschaftlichen Risiken dazu zwingen, ein Vorhaben infolge der Untersagung vorerst aufzugeben. Insbesondere bei großen, öffentlichen Übernahmeangeboten hat das zur Folge, dass die Handlungen des Bundeskartellamts nicht mehr durch die Gerichte überprüft werden. Das verletzt das Grundrecht der betroffenen Unternehmen auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes - und widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie der Praxis der europäischen Gerichte.
Die Axel Springer AG sieht sich deshalb in ihren Rechten verletzt und wird die vom OLG zugelassene Rechtsbeschwerde zum BGH erheben. Sie geht davon aus, dass der BGH die Rechtsprechung des OLG verwirft und die Zulässigkeit der Beschwerde feststellt.
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