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Produkthaftung USA: Leitfaden für deutsche Unternehmen

York (ots)

Wenn deutsche Unternehmen in den USA wegen eines Produkthaftungsfalls zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden, kann das sehr schnell sehr teuer werden. Grund dafür ist das grundsätzlich unterschiedliche Rechtssystem der USA. Das amerikanische Schadensersatzsystem sieht neben dem herkömmlichen Schadensersatz (Ausgleich des materiellen und immateriellen Schadens) auch den so genannten Strafschadensersatz ("punitive damages") vor. Verurteilungen zu Strafschadensersatz können die Summe des zugesprochenen, herkömmlichen Schadensersatzes um ein Vielfaches übersteigen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich als deutscher Hersteller genau zu überlegen, was und wie man in den USA die eigenen Erzeugnisse anbietet. Die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für ein deutsches Unternehmen, das den amerikanischen Markt bedienen möchte, erörtert der Leitfaden zur Produkthaftung der internationalen Wirtschaftskanzleien Buse Heberer Fromm und Bressler, Aermy & Ross P.C. aus New York (USA).

Gut anwendbar bietet der Leitfaden praktische Tipps, sensibilisiert für potentielle Fallstricke und gibt Orientierungshilfe für Entscheider in Unternehmen.

Der Leitfaden steht unter http://ots.de/FP1zRu zum Download bereit.

Kontakt für die Presse in Deutschland:


Rechtsanwältin Dr. Thomas Rinne
Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 989 7235 - 0
E-Mail: rinne@buse.de
www.buse.de

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