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OLG rückt Maßstäbe für Vermögensberatung wieder angemessen zurecht

Frankfurt/Main (ots)

Die gegen eine Entscheidung des
Landgerichts Frankfurt am Main eingelegte Berufung war für unsere
Gesellschaft, die Deutsche Vermögensberatung AG, erfolgreich. Das
Oberlandesgericht hat jetzt das Urteil des Landgerichts nach Inhalt
und Begründung erheblich abgeändert.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in seiner Entscheidung vom
23.06.2000 unser Unternehmen verurteilt, an eine Kundin einen Betrag
von rund 22.000,- DM zu zahlen.
Diese Kundin hatte Anteile eines Aktienfonds - entgegen dem
dringenden Rat unserer Beraterin - zu einem Zeitpunkt verkauft, als
der Kurs auf dem Tiefpunkt seiner Entwicklung war. Dadurch hatte die
Frau den Betrag von jenen 22.000,00 DM verloren.
Nach der jetzt getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts
Frankfurt am Main muß die Kundin die Hälfte ihres Kursverlustes
selbst tragen.
Damit zeigt sich, daß die im Zusammenhang mit dem
erstinstanzlichen Urteil gegen unsere Gesellschaft in der Presse
erhobenen Vorwürfe nicht aufrecht erhalten werden können.
Es ist gut, daß das Oberlandesgericht Frankfurt/M. die Maßstäbe
für Vermögensberatung wieder angemessen zurechtrückt.
Unsere Gesellschaft wird auch in Zukunft das Vertrauen ihrer über
3 Mio. Kunden rechtfertigen. Die hohen Aufwendungen unserer
Gesellschaft für die Schulungen unserer Berater und die Leistungen
unserer renommierten Produktpartner werden auch in Zukunft für eine
hervorragende Qualität unserer Beratungsleistungen sorgen.
Leider hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M. in seiner
Urteilsbegründung zum Nachteil unserer Gesellschaft eine Reihe von
rechtlichen und tatsächlichen Argumenten übergangen. Es ist aber aus
formalen Gründen - der Streitwert des Verfahrens ist nicht hoch genug
- nicht möglich, den Bundesgerichtshof anzurufen.
Ansprechpartner: 
Richard Kiefer
Tel.: 069/2384-365, Fax: -570 
Richard.Kiefer@dvag.com oder 
Franz Froessl
Tel.: 069/2384-471, Fax: -570 
Franz.Froessl@dvag.com

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