DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
Auf der Piste hat die Sicherheit Vorfahrt
Wintersportler leben
gefährlich und sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz nicht
verzichten
Frankfurt (ots)
Pleiten, Pech und Pannen lauern nicht nur zu Hause, sondern auch im wohlverdienten Urlaub. Wer sich dann auch noch mit Skiern oder seinem Snowboard auf die Piste wagt, setzt sich besonderen Risiken aus. "Zwar gilt der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse auch in den Wintersportorten der Alpenrepubliken. Doch viele Ärzte und Kliniken, vor allem in Österreich, nehmen nur Patienten auf, die ihre Rechnung per Vorkasse bar oder mit EC-Scheck bezahlen", gibt Friedhelm Ost, Generalbevollmächtigter der Deutschen Vermögensberatung, zu bedenken. Anschließend würde zwar die hiesige Kasse den Betrag erstatten, allerdings nur im angemessenen Rahmen. Bei überhöhten Rechnungen muss der Patient mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Hinzu kommt: Die gesetzlichen Kassen kommen grundsätzlich nicht für Krankenrücktransporte auf. So kann beispielsweise schon der Rückflug eines verunglückten Skifahrers aus der Schweiz in eine deutsche Spezialklinik schon rund 30.000 DM kosten.
Unverzichtbar für den Wintersport ist daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung, die diese Risiken abdeckt. Diese ist für die Dauer eines Monats schon für rund 16 DM zu bekommen.
Ins Urlaubsgepäck gehört auch eine private Haftpflichtversicherung, die je nach Umfang schon ab einem Jahresbeitrag von rund 120 DM erhältlich ist. Eine Absicherung auf die ohnehin kein Haushalt verzichten sollte. Sie zahlt zum Beispiel dann, wenn der "Brettlfan" unbeabsichtigt einen anderen Skifahrer zu Fall bringt. Nützlich kann auch der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sein. Schon mit einem kleinen Beitrag, ab DM 15 pro Monat, kann der Sportreisende eine Versicherung abschließen, die weltweit rund um die Uhr gilt.
Wintersportler, die in die Berge aufbrechen, sollten bedenken, dass sich auch in diesem Jahr wieder Diebe für den hochwertigen Inhalt von vollgeladenen Autos und Dachboxen interessieren. Die Diebesbanden lauern vor allem auf Parkplätzen von Autobahnraststätten, zuweilen selbst in überfüllten Skigebieten. Wenn Ski und anderes Gepäck vom Autodach oder aus dem Wageninneren verschwinden, zahlt die Kaskoversicherung in der Regel nicht. Sie kommt aber für gestohlene oder beschädigte Dinge auf, die mit dem Auto fest verbunden und zusätzlich in der sogenannten Teileliste aufgeführt sind.
Skiurlauber, die auf Nummer Sicher gehen wollen, können ihre Sportutensilien mit einer Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl und Beschädigung schützen. Mitversichert ist das komplette Gepäck während des ganzen Urlaubs, also auch im Hotelzimmer oder auf der Skipiste. Geld gibt es aber nur, wenn der Versicherte besonders sorgfältig auf sein Gepäck achtet. Also: Dachbox immer fest verschließen, das vollgepackte Auto nicht unbeaufsichtigt lassen, auch Ski und Snowboard vorm Bergrestaurant nicht für längere Zeit aus den Augen lassen.
Was Sie im Fall des Falles beachten müssen
1. Sportunfall
Betrachten Sie die Kollision auf der Skipiste wie einen Verkehrsunfall, bei dem es auch um die Schuldfrage geht. Bitten Sie Zeugen um ihre Unterstützung und Ihren Unfallgegner um seine Personalien. Rufen Sie den Reisekrankenversicherer unverzüglich an, wenn Sie einen teuren medizinischen Eingriff erwarten.Verlangen Sie eine Kostenübernahmegarantie.
Heben Sie unbedingt alle Originalrechnungen vom Arzt und der Klinik auf. Diese Belege müssen Ihren Namen, die exakte Diagnose, Kosten, Datum sowie die Unterschrift des behandelnden Arztes enthalten.
2. Verkehrsunfall
Beachten Sie, dass Sie im Ausland nicht den gleichen Schadensersatz erwarten können wie in Deutschland. In Italien beispielsweise sind die Leistungen der Haftpflichtversicherer deutlich geringer. Geschädigte Autofahrer können keine Kostenübernahme für Gutachter, Anwälte und Mietwagen erwarten. Außerdem bezahlen die Gesellschaften für nötige Reparaturen nur italienische Werkstattpreise, die unter den deutschen liegen.
3. Diebstahl
Gehen Sie zur Polizei und lassen dort ein Protokoll der Straftat anfertigen. Gleichzeitig sollten Sie die Versicherung anrufen und den Schaden so schnell wie möglich melden. Sinnvoll ist es immer, Belege über die Kosten der entwendeten Sachen einzureichen. Wenn Ihnen Sportgeräte oder Skistiefel aus dem Skikeller des Hotels gestohlen werden, erhalten Sie oftmals Schadenersatz über die Versicherung Ihrer Unterkunft. Aber auch in diesem Fall ist die schnelle Benachrichtigung der Polizei notwendig.
Quelle: Deutsche Vermögensberatung
Ansprechpartner: Richard Kiefer Tel. 069/2384-365 Fax: 069/2384-876 e-mail: richard.kiefer@dvag.com
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