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Auf der Piste hat die Sicherheit Vorfahrt
Wintersportler leben gefährlich und sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz nicht verzichten

Frankfurt (ots)

Pleiten, Pech und Pannen lauern nicht nur zu
Hause, sondern auch im wohlverdienten Urlaub. Wer sich dann auch noch
mit Skiern oder seinem Snowboard auf die Piste wagt, setzt sich
besonderen Risiken aus. "Zwar gilt der Schutz der gesetzlichen
Krankenkasse auch in den Wintersportorten der Alpenrepubliken. Doch
viele Ärzte und Kliniken, vor allem in Österreich, nehmen nur
Patienten auf, die ihre Rechnung per Vorkasse bar oder mit EC-Scheck
bezahlen", gibt Friedhelm Ost, Generalbevollmächtigter der Deutschen
Vermögensberatung, zu bedenken. Anschließend würde zwar die hiesige
Kasse den Betrag erstatten, allerdings nur im angemessenen Rahmen.
Bei überhöhten Rechnungen muss der Patient mit einer
Selbstbeteiligung rechnen. Hinzu  kommt: Die gesetzlichen Kassen
kommen grundsätzlich nicht für Krankenrücktransporte auf. So kann
beispielsweise schon der Rückflug eines verunglückten Skifahrers aus
der Schweiz in eine deutsche Spezialklinik schon rund 30.000 DM
kosten.
Unverzichtbar für den Wintersport ist daher eine private
Auslandsreisekrankenversicherung, die diese Risiken abdeckt. Diese
ist für die Dauer eines Monats schon für rund 16 DM zu bekommen.
Ins Urlaubsgepäck gehört auch eine private
Haftpflichtversicherung, die je nach Umfang schon ab einem
Jahresbeitrag von rund 120 DM erhältlich ist. Eine Absicherung auf
die ohnehin kein Haushalt verzichten sollte. Sie zahlt zum Beispiel
dann, wenn der "Brettlfan" unbeabsichtigt einen anderen Skifahrer zu
Fall bringt. Nützlich kann auch der Abschluss einer privaten
Unfallversicherung sein. Schon mit einem kleinen Beitrag, ab DM 15
pro Monat, kann der Sportreisende eine Versicherung abschließen, die
weltweit rund um die Uhr gilt.
Wintersportler, die in die Berge aufbrechen, sollten bedenken,
dass sich auch in diesem Jahr wieder Diebe für den hochwertigen
Inhalt von vollgeladenen Autos und Dachboxen interessieren. Die
Diebesbanden lauern vor allem auf Parkplätzen von
Autobahnraststätten, zuweilen selbst in überfüllten Skigebieten. Wenn
Ski und anderes Gepäck vom Autodach oder aus dem Wageninneren
verschwinden, zahlt die Kaskoversicherung in der Regel nicht. Sie
kommt aber für gestohlene oder beschädigte Dinge auf, die mit dem
Auto fest verbunden und zusätzlich in der sogenannten Teileliste
aufgeführt sind.
Skiurlauber, die auf Nummer Sicher gehen wollen, können ihre
Sportutensilien mit einer Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl und
Beschädigung schützen. Mitversichert ist das komplette Gepäck während
des ganzen Urlaubs, also auch im Hotelzimmer oder auf der Skipiste.
Geld gibt es aber nur, wenn der Versicherte besonders sorgfältig auf
sein Gepäck achtet. Also: Dachbox immer fest verschließen, das
vollgepackte Auto nicht unbeaufsichtigt lassen, auch Ski und
Snowboard vorm Bergrestaurant nicht für längere Zeit aus den Augen
lassen.
Was Sie im Fall des Falles beachten müssen
1. Sportunfall
Betrachten Sie die Kollision auf der Skipiste wie einen
Verkehrsunfall, bei dem es auch um die Schuldfrage geht. Bitten Sie
Zeugen um ihre Unterstützung und Ihren Unfallgegner um seine
Personalien. Rufen Sie den Reisekrankenversicherer unverzüglich an,
wenn Sie einen teuren medizinischen Eingriff erwarten.Verlangen Sie
eine Kostenübernahmegarantie.
Heben Sie unbedingt alle Originalrechnungen vom Arzt und der
Klinik auf. Diese Belege müssen Ihren Namen, die exakte Diagnose,
Kosten, Datum sowie die Unterschrift des behandelnden Arztes
enthalten.
2. Verkehrsunfall
Beachten Sie, dass Sie im Ausland nicht den gleichen
Schadensersatz erwarten können wie in Deutschland. In Italien
beispielsweise sind die Leistungen der Haftpflichtversicherer
deutlich geringer. Geschädigte Autofahrer können keine
Kostenübernahme für Gutachter, Anwälte und Mietwagen erwarten.
Außerdem bezahlen die Gesellschaften für nötige Reparaturen nur
italienische Werkstattpreise, die unter den deutschen liegen.
3. Diebstahl
Gehen Sie zur Polizei und lassen dort ein Protokoll der Straftat
anfertigen. Gleichzeitig sollten Sie die Versicherung anrufen und den
Schaden so schnell wie möglich melden. Sinnvoll ist es immer, Belege
über die Kosten der entwendeten Sachen einzureichen. Wenn Ihnen
Sportgeräte oder Skistiefel aus dem Skikeller des Hotels gestohlen
werden, erhalten Sie oftmals Schadenersatz über die Versicherung
Ihrer Unterkunft. Aber auch in diesem Fall ist die schnelle
Benachrichtigung der Polizei notwendig.
Quelle: Deutsche Vermögensberatung
Ansprechpartner: 
Richard Kiefer 
Tel. 069/2384-365 
Fax: 069/2384-876
e-mail:  richard.kiefer@dvag.com
oder
Franz Froeßl 
Tel. 069/2384-471 
e-mail:  franz.froessl@dvag.com

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