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Patent auf Tiere mit menschlichen Körperteilen bestätigt / Europäisches Patentamt weist Einspruch gegen Chimären zurück

Hamburg (ots)

Die Züchtung von Mischwesen aus Mensch und Tier
genießt auch in Zukunft Patentschutz. Das Europäische Patentamt (EPA)
in München hat einen Einspruch von Gegnern der Patentierung von
Lebewesen gegen ein Patent der amerikanischen Universität Stanford in
den USA abgelehnt.
Das Patent EP 322240 patentiert unter anderem Tiere, in die
menschliche Zellen oder Organe verpflanzt werden. In der
Patentschrift werden als Beispiele Affen mit menschlichen
Gehirnteilen oder Mäuse mit menschlichen Blutzellen angeführt.
Berühmtestes Beispiel dieser Eingriffe ist die "Ohrmaus", der ein
menschliches Ohr auf den Rücken verpflanzt wurde.
Die menschlichen Gewebeteile stammen zumeist aus abgetriebenen
Föten. Durch die Transplantationen können menschliche Organe in den
Tieren ausgebildet oder Krankheitsforschung betrieben werden, etwa
über HIV-Infektionen oder Krebs. Nicht nur das Verfahren dieser
Transplantationen, sondern auch die Tiere selbst werden durch das
Patent zur nutzbaren "Erfindung" der Forscher. Nach Angaben von
Insidern ist der Schweizer Pharma-Konzern Novartis der eigentliche
Nutznießer des Patentes, das schon 1995 erteilt wurde.
In der Begründung des Patentamtes für die Ablehnung des
Einspruches heißt es, dass zwar die Erzeugung von chimären Tieren mit
Gewebe aus menschlichen Föten vielen Menschen als unmoralisch
erscheinen könne. Wegen des möglichen medizinischen Nutzens solle das
Patent aber trotzdem nicht widerrufen werden. Das Amt beruft sich in
seiner Entscheidung auf die neue Gen-Patentrichtlinie der EU.
"Ein möglicher medizinischer Nutzen allein darf kein Grund sein,
ein Patent zu erteilen. Derartige Patente sind ethisch nicht
vertretbar", sagt Christoph Then, Gentechnik-Experte von Greenpeace
und einer der Kläger, die Einspruch gegen das Patent erhoben hatten.
"Solche Patente ermuntern Pharma- und Biotechnik-Unternehmen dazu,
aus rein kommerziellen Gründen Mischwesen aus Mensch und Tier zu
schaffen."
Das Europäische Patentrecht schreibt die Beachtung ethischer
Grenzen bei der Erteilung von Patenten vor. Doch das Amt legt diese
Vorschrift so aus, dass nur im Extremfall wie beispielsweise der
Herstellung von Briefbomben ein Patent verweigert werden muß. Sobald
ein möglicher Nutzen erkennbar ist, werden Patente in aller Regel
auch erteilt.
Christoph Then: "Das Patentamt degradiert Lebewesen zu
Ersatzteillagern und Erfindungen der Pharma-Industrie. Wenn sich das
Amt dabei auf die Gesetzgebung der EU beruft, muss diese
offensichtlich geändert werden. Leben ist keine Erfindung und darf
deshalb auch nicht patentiert werden." Der Bundestag wird nach der
Sommerpause über die Umsetzung der EU-Patentrichtlinie beraten, auf
die sich das EPA beruft. Greenpeace fordert das Parlament auf, ein
Verbot der Patentierung von Genen und Lebewesen zu verankern.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Christoph Then, Tel.
040-30618-395 oder 0171-8780-832. Internet: www.greenpeace.de

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