Greenpeace stellt Embryonen-Patentinhaber Ultimatum
Stammzellenforscher Brüstle soll auf Patent verzichten - sonst folgt Klage
Hamburg (ots)
Hamburg, 18.12.2003 - Greenpeace hat heute den Stammzellforscher Oliver Brüstle durch Androhung einer Klage aufgefordert, auf sein Patent zur kommerziellen Verwertung menschlicher Embryonen zu verzichten. Das Patent mit der Nummer DE 19756864 wurde 1999 im Eilverfahren vom deutschen Patentamt erteilt. Laut Patentschrift sollen unter anderem menschliche Embryonen (ähnlich wie das Klon-Schafes Dolly) produziert werden. Im Auftrag von Greenpeace wurde jetzt von einem Münchener Anwaltsbüro eine Klageschrift vorbereitet, die heute dem Bonner Professor Brüstle zugeleitet wird. Darin wird er aufgefordert bis Ende Februar auf sein Patent zu verzichten, ansonsten soll eine gerichtliche Auseinandersetzung eingeleitet werden.
Das Patent von Oliver Brüstle fördert den Ausverkauf des Menschen, sagt Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. Das Patent beruht in weiten Teilen darauf, menschliche Embryonen aus wirtschaftlichen Gründen zu erzeugen und zu zerstören. Es unterhöhlt die ethischen Grenzen und leistet damit der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers insgesamt Vorschub.
Das Verfahren gegen Brüstle würde vor dem Bundespatentgericht in München geführt. Klagegegenstand ist die Verletzung ethischer Grenzen, wobei insbesondere auf das Embryonenschutzgesetz Bezug genommen wird. Die Klage wäre das erste derartige Verfahren vor einem deutschen Patentgericht und damit ein wichtiger Präzedenzfall.
Greenpeace hatte erstmals im Februar 2003 gegen die Erteilung des Patentes protestiert und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aufgefordert, rechtliche Schritte gegen das Patent einzuleiten. Die Justizministerin lehnte es jedoch ausdrücklich ab, sich in diesem Zusammenhang für die Einhaltung ethischer und rechtlicher Grenzen zu engagieren. Auch lässt sie klar erkennen, dass sie sich nicht für eine grundsätzliche Korrektur des Patentrechtes auf europäischer Ebene einsetzt, wie die Bundesregierung dies mehrfach angekündigt hatte. Nach Ansicht von Greenpeace wäre das aber notwendig, um ähnliche Patente in Zukunft zu verhindern.
Das Europäische Patentamt hatte in einem ähnlichen Fall im Jahr 2002 ein Patent auf menschliche Embryonen der Universität von Edinburgh widerrufen, zugleich aber ausdrücklich festgestellt, dass Zellen aus der menschlichen Nabelschnur und von abgetriebenen Föten sehr wohl patentiert werden können. Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes wurde im November 2003 von den Patentinhabern angefochten. Aufgrund der unklaren Gesetzeslage haben sie durchaus Chancen, große Teile des Patentes im jetzt gestarteten Beschwerdeverfahren wieder zu erhalten.
Achtung Redaktionen: Fotos einer Greenpeace-Aktion mit Babypuppen in Reagenzgläsern erhalten Sie unter 040-30618377. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Patentexperte Dr. Christoph Then unter Tel.: 0171-8780 832 oder an Pressesprecher Björn Jettka Tel.: 040-30618383. Internet: www.greenpeace.de
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