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NABU begrüßt EU-Klage gegen Deutschland wegen unzureichender Vogelschutzgebiete

Berlin (ots)

Der NABU hat die Entscheidung der EU-Kommission
begrüßt, wegen der immer noch unzureichenden Ausweisung von 
EG-Vogelschutzgebieten in Deutschland den Europäischen Gerichtshof 
(EuGH) anzurufen. Das Verfahren 2001/5117 geht auf eine Beschwerde 
des NABU zurück, der detailliert nachgewiesen hatte, dass mehr als 
die Hälfte der Bundesländer ihre Verpflichtungen immer noch nicht 
vollständig erfüllt haben. Bereits im Jahr 1979 hatten sich die 
Mitgliedstaaten der EG mit der einstimmig verabschiedeten 
EG-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet, die für bedrohte Vogelarten 
wichtigsten Schutzgebiete auszuweisen. Dies sollte eigentlich bis 
1981 erfolgt sein. "Es ist eine Schande, dass einige Bundesländer 
auch nach 26 Jahren immer noch nicht ihre Hausaufgaben erledigt 
haben", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Im Gegensatz zu ähnlich dicht besiedelten Staaten wie den 
Niederlanden oder Österreich, wo rund 12 Prozent der Gebiete 
ausgewiesen wurden, hat Deutschland erst knapp neun Prozent der 
Fläche nach Brüssel gemeldet. Laut Klageschrift der EU-Kommission 
haben vor allem Schleswig-Holstein, Niedersachsen, 
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ihre 
Pflichten immer noch nicht erfüllt, während andere Länder wie 
Brandenburg, Thüringen und Sachsen in den letzten Jahren etliche 
Vogelschutzgebiete nachgemeldet haben.
"Wer aus vermeintlicher Rücksichtnahme auf Landwirtschaft, 
Straßenbau oder Industrie die Ausweisung der Gebiete blockiert, hat 
die Richtlinie und die bisherigen Urteile des EuGH immer noch nicht 
verstanden", so Tschimpke. Erst die Ausweisung der Schutzgebiete und 
ihre Integration in das Schutzgebietsnetz "Natura 2000" schaffe 
Planungs- und Rechtssicherheit für Landnutzer, Kommunen und 
Industrie.
"Deutschland hat sich verpflichtet, EU-Recht umzusetzen und das 
Artensterben bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Die bisherigen Analysen 
zeigen deutlich, dass "Natura 2000" mit den Vogelschutz- und 
FFH-Gebieten dazu einen entscheidenden Beitrag liefert", so der 
NABU-Präsident. Gerade im Vorfeld der UN-Vertragsstaatenkonferenz der
"Konvention über biologische Vielfalt" (CBD) im Mai 2008 in Bonn sei 
es wenig überzeugend, wenn das Gastgeberland weltweit vermehrte 
Anstrengungen im Natur- und Artenschutz einfordere, sie aber vor der 
eigenen Haustür nicht praktiziere.
Im Internet unter www.NABU.de
Originaltext vom NABU

Pressekontakt:

Rückfragen:
Claus Mayr, NABU-Direktor Europapolitik, Tel. 0228-4036-166, mobil
0172-5966098.

Original content of: NABU, transmitted by news aktuell

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