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NABU stellt Studie "Gentechnikrecht und Naturschutzrecht" vor

Berlin (ots)

Gentechnisch veränderter Mais der Sorte MON 810
kann nach wie vor in Naturschutzgebieten sowie in ihrer unmittelbaren
Umgebung angebaut werden. Gleichzeitig sollen gerade diese 
Schutzgebiete möglichst unbeeinflusst von Störfaktoren und 
ökologischen Risiken bleiben. Wenn Naturschutzverbände und die 
zuständigen Behörden aber den Anbau von Genmais in solchen Gebieten 
verbieten wollen, sehen sie sich einer verworrenen und komplizierten 
Rechtssituation gegenüber.
Vor diesem Hintergrund hat der NABU heute in Berlin eine Studie zu
"Gentechnikrecht und Naturschutzrecht" vorgestellt und die Ergebnisse
mit Rechtsexperten und Politikern diskutiert. Die Studie wurde unter 
Leitung von Felix Ekardt, Professor für europäisches Recht an der 
Universität Bremen, erstellt. Sie gibt eine Übersicht über die 
vielfältigen gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die 
Gentechnik und zeigt die praktischen und rechtlichen Probleme sowie 
Lösungsansätze. Betroffene Imker und Landwirte, Umweltverbände und 
Naturschutzbehörden haben häufig keine Chance, überhaupt mit einer 
Klage vor Gericht gehört zu werden, da die bestehende Gesetzeslage 
eine Bürgerbeteiligung in Umweltbelangen nicht zulässt. Die Autoren 
der Studie fordern daher die sofortige Umsetzung der sogenannten 
Aarhus-Konvention, mit der die Rechte von Bürgern gestärkt werden 
sollen. Deutschland sperrt sich seit Jahren gegen die Umsetzung 
dieses völkerrechtlichen Vertrages.
Ferner fehlt eine unabhängige Forschung zu den Auswirkungen des 
Genpflanzen-Anbaus auf Ökosysteme. Um klagen zu können, müssen solche
naturwissenschaftlichen Erkenntnisse vorgelegt werden - weder die 
Industrie noch das Bundesforschungsministerium haben bislang zu 
diesen Forschungsfragen ein schlüssiges Konzept erstellt.
"Der Gesetzgeber darf sich nicht länger vor der Aufgabe drücken, 
Imkern einen verlässlichen Rechtsrahmen zu bieten. Allerdings können 
die Bundesländer trotz der unklaren Rechtslage selber aktiv werden 
und gentechnikfreie Zonen rund um Naturschutzgebiete ausweisen. 
Bislang hat jedoch keine Behörde diese Möglichkeit genutzt", sagte 
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Die Studie wird im Dezember veröffentlicht. Eine Zusammenfassung 
der Ergebnisse ist im Internet zu finden unter www.NABU.de
Originaltext vom NABU

Pressekontakt:

Dr. Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin, Tel. 030-284984-1612, mobil
0172-5254198.

Original content of: NABU, transmitted by news aktuell

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