NABU kritisiert geplante Naturschutznovelle
Berlin/Bonn (ots)
Der Naturschutzbund NABU hat eine deutliche Nachbesserung des heute von Umweltminister Trittin vorgelegten Entwurfs für ein neues Bundesnaturschutzgesetz gefordert. Es sei zwar zu begrüßen, dass die Naturschutznovelle endlich angepackt werde und der Gesetzentwurf sei insgesamt eine deutliche Verbesserung gegenüber der derzeit gültigen Fassung. "Trotzdem springt der Umweltminister zu kurz und erreicht deshalb wichtige Ziele im Naturschutz nicht", kritisierte NABU-Präsident Flasbarth. Das inhaltlich Notwendige und politisch Erreichbare werde nicht ausgeschöpft.
So finde etwa die erklärte agrarpolitische Wende der Bundesregierung keinen Widerhall in der vorgelegten Entwurfsfassung. "Wir haben praktisch unverändert die Fassung aus Zeiten wiedergefunden, als Deutschland sich noch für BSE-frei hielt und ein Landwirtschaftsminister Funke agrarindustrielle Lobbypolitik vertreten hat", erläuterte Flasbarth. Statt konkreter Vorgaben etwa für eine Begrenzung der Viehhaltung durch die Größe der jeweils bewirtschafteten Fläche begnüge sich die Naturschutznovelle mit unverbindlichen Soll-Formulierungen. "Da ist die Diskussion beim Thema Flächenbindung in der Agrarpolitik mittlerweile schon bedeutend weiter", betonte der NABU-Präsident.
Ähnlich schwammige Formulierungen bemängelt der NABU bei den vorgesehenen Regelungen zur Verpflichtung der öffentlichen Hand, wichtige Lebensräume im Eigentum von Bund, Ländern und Gemeinden zu schützen. Im Zweifelsfall werde Natur in Staatsbesitz nur gesichert, wenn der Schutz sonstigen Nutzungsinteressen des Staates nicht im Wege stehe.
Auch das angekündigte Biotopverbundsystem, in das zehn Prozent der Landesfläche einfließen sollen, hält der NABU für unzureichend. "Damit lassen sich noch nicht einmal die wichtigsten Naturflächen in Deutschland sichern und schon gar nicht miteinander vernetzen", kritisierte Flasbarth. Bereits die zentralen Knotenpunkte des Netzes, die sogenannten Kernflächen, müssten rund 15 Prozent ausmachen. Die weitere Vernetzung käme dann noch oben drauf. Deshalb sollte das Naturschutzgesetz darauf abzielen, dass die Länder die für den Erhalt der Artenvielfalt wichtigsten Bereich vorrangig sichern und obendrein vernetzen, so der NABU. Bei der Auswahl der Flächen sei es notwendig, nach präzisen Kriterien vorzugehen, um vorrangig die Lebensräume für Arten zu sichern, die vom Aussterben bedroht sind oder für die Deutschland eine besondere internationale Verantwortung trägt. Die Vorgaben des Naturschutzgesetz-Entwurfs sind in dieser Hinsicht nach Ansicht des NABU allzu beliebig. "Wir müssen da anfangen, wo der Schutz am nötigsten ist und nicht dort, wo gerade ein paar Hektar zu haben sind", betonte Flasbarth.
Abschließend kritisierte der NABU-Präsident die geplanten Regelungen zur Einführung der Verbandsklage. Sie liegt noch weit hinter Empfehlungen zurück, die eine Expertenkommission noch für die vormalige Bundesregierung erarbeitet hatte. So soll es zukünftig für Natur- und Umweltschutzverbände nur möglich sein, Planfeststellungsverfahren und Änderungen von Schutzgebietsverordnungen juristisch überprüfen zu lassen. Die gesamte Bauleitplanung und Schnellverfahren wie Plangenehmigungen seien nicht erfasst. Damit sei genau dort, wo Bürgerrechte sowieso eingeschränkt sind, auch zukünftig keine rechtliche Kontrolle möglich. "Bei so etwas hängt natürlich immer der Verdacht im Raum, dass Verwaltungshandeln gar nicht kontrollierbar sein soll. Das ist für einen Rechtsstaat eigentlich unwürdig", kritisierte Flasbarth.
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