NABU und BUND begrüßen Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Bonn/Berlin (ots)
Der Naturschutzbund NABU und der BUND begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen Deutschland. Darin werden Deutschland, Frankreich und Irland wegen mangelhafter Schutzgebietsmeldungen nach der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie verurteilt. Deutschland hat bislang lediglich 6,2 Prozent seiner Fläche nach Brüssel gemeldet. NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen bezeichnete das Urteil als schallende Ohrfeige für die Naturschutzbremser: "Die Bundesländer sollten dies als letzte Warnung begreifen und endlich ihre Hausaufgaben machen."
In der 1992 in Kraft getretenen FFH-Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, bis zum Jahr 1995 nach klar definierten Kriterien Schutzgebiete für das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000" vorzuschlagen. Zu diesem Netz sollen auch die Schutzgebiete nach der bereits 1979 in Kraft getretenen EG-Vogelschutzrichtlinie gehören. Nach Analysen von NABU, BUND und anderen Naturschutzverbänden haben die Bundesländer aber bisher nur ca. die Hälfte der fachlich infrage kommenden Gebiete nach Brüssel gemeldet. Die Europäische Kommission hatte daher bereits im Februar 1999 Klage gegen Deutschland beim EuGH eingereicht und mit der Nichtauszahlung von EU-Fördergeldern für Infrastrukturmaßnahmen und die Landwirtschaft gedroht.
Viele Bundesländer hätten auch die bis zum 31. März 2001 eingeräumte "Schonfrist" zur Nachmeldung aller erforderlichen Gebiete ungenutzt verstreichen lassen, so die BUND-Vorsitzende Angelika Zahrnt: "Die Ausweisungen durch manche Bundesländer sind weder fachlich ausreichend noch rechtlich korrekt." Laut Zahrnt habe Baden-Württemberg früher gemeldete Schutzgebiete als angebliche "Fehlmeldung" zurückgezogen, Hessen und Sachsen erst jetzt wegen des angedrohten Urteils weitere Gebietsmeldungen angekündigt. Nordrhein-Westfalen habe zwar Nachmeldungen vorgenommen, ist aber mit nur 5,3 Prozent der Fläche weit hinter den bereits im Frühjahr 1998 vorgelegten Vorschlägen der Naturschutzverbände zurückgeblieben."
Nach Auffassung des NABU-Bundesgeschäftsführers hätten einige Länder die konsequente Rechtssprechung des EuGH immer noch nicht verstanden und bei der Abgrenzung mancher Schutzgebiete aus politischen Erwägungen bewusst getrickst. "Wertvolle Gebietsteile sind wegen geplanter Straßen ausgeklammert oder gar nachträglich wieder aus der Gebietsliste gestrichen worden", so Billen.
BUND und NABU forderten die Länder zur umgehenden Meldung aller fachlich geeigneten Gebiete auf. Die Verbände hätten eine Riesenarbeit geleistet und gute Vorschläge erarbeitet, die jetzt endlich durch die Länder offiziell bestätigt werden sollten. "Wenn die Bundesländer die Naturschutzflächen nicht endlich ausweisen, drohen Deutschland ein zweites Verfahren sowie rückwirkend saftige Strafen von bis zu 1,5 Mio. DM täglich. So leichtfertig sollten Steuergelder nicht verschwendet werden", sagte BUND-Chefin Zahrnt.
Die Urteile des EuGH vom 11. September 2001 sind unter der Rechtssache C-67/99, C-220/99 und C-71/99 (Kommission/Deutschland) auf der homepage http://curia.eu.int/jurisp/ ab ungefähr 15.00 Uhr abrufbar.
Ein Hintergrundpapier des NABU mit tabellarischen Übersichten zur Umsetzung von EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie ist unter www.NABU.de/presse/higru/ffh.htm abrufbar.
Für Rückfragen:
Claus Mayr, NABU-Europareferent, Tel. 0228/40 36-166
Dr. Kerstin Oerter, BUND-Naturschutzreferentin, Tel. 030/275 864-51
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