NABU: Gefährliche Einstufung von HBCD-haltigen Dämmplatten muss bleiben
Berlin (ots)
An diesem Freitag wird der Bundesrat darüber entscheiden, ob Styropordämmungen mit dem giftigen Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) nicht mehr als gefährlicher Abfall behandelt werden sollen. Der NABU ist strikt gegen den saarländischen Vorstoß und ruft alle Bundesratsmitglieder dazu auf, den Antrag abzulehnen. "HBCD ist ein gefährliches Umweltgift, das nur unter strenger Kontrolle als gefährlicher Abfall entsorgt werden darf. Es wäre fahrlässig, nur aufgrund von kurzfristig höheren Entsorgungskosten, die Regelungen aufzuweichen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Das Saarland hatte beantragt, HBCD-haltige Abfälle nicht länger als gefährlich in der Abfallverzeichnisverordnung einzustufen. HBCD ist ein langlebiges organisches Umweltgift. Seit 30. September ist es verboten, Abfälle mit einem Gehalt von mehr als 0,1 Prozent des persistenten organischen Schadstoffs in normale Entsorgungsanlagen zu geben. HBCD reichert sich in Lebewesen an und kann sowohl die embryonale als auch die Säuglingsentwicklung stören. Es verbreitet sich über weite Strecken und wurde auch in Fischen und Greifvögeln in arktischen Regionen nachgewiesen.
Durch die neue Regelung sind Aufwand und Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle gestiegen. Deswegen setzen sich Handwerks- und Entsorgerverbände dafür ein, die belasteten Dämmplattenabfälle bundesweit als ungefährlich auszuweisen. "Der Müll könnte so in Zukunft wieder unkontrolliert in deutschen Müllöfen ohne Sondergenehmigung behandelt werden. Kurzfristig sind Ausnahmeregelungen zur begrenzten Vermischung mit anderen Abfällen in Ordnung, mittelfristig brauchen wir Recycling und Sonderverbrennung", so Tschimpke.
In Deutschland fallen jährlich rund 42.000 Tonnen HBCD-haltiger Polystyrolabfälle (EPS und XPS) an. Der NABU fordert, diese auch weiterhin separat zu erfassen und nur in genehmigten Anlagen zu verbrennen und ab dem Jahr 2019 klare Recyclingvorgaben zu machen.
"Der Streit um die HBCD-Abfälle steht beispielhaft für unseren Umgang mit gefährlichen Stoffen. Erst wird großzügig zugelassen, dann über Jahre verbaut und produziert und am Ende der Nutzungsdauer weiß niemand, wohin mit dem Gefahrenmüll. Die gesundheitlichen Folgen und gesellschaftlichen Kosten tragen nachfolgende Generationen", ergänzt Sascha Roth, NABU-Abfallexperte. Gebraucht würden Recyclinglösungen für Stoffe wie HBCD. Verfahren, die Flammschutzmittel und Kunststoffe trennen und wiederverwerten können, seien bereits erforscht. "Wenn die Politik weiterhin den Weg für die unkontrollierte Verbrennung ebnet, können sich solche Verfahren auf dem Markt nicht durchsetzen. Dabei können Kunststoffrecyclingquoten für Bauabfälle durch eine neue Gewerbeabfallverordnung die Abfallwirtschaft dazu bewegen, stärker in Recyclinganlagen zu investieren."
Ein Schreiben zur HBCD-Problematik von NABU und BUND an die Umweltminister der Bundesländer zu finden unter: www.nabu.de/abfallpolitik/161214_Anschreiben_zu_HBCD-Abf%c3%a4llen_Bundesrat.pdf
Hintergrund:
Eine seit dem 30. September 2016 in Kraft getretene neue Regelung besagt, dass Entsorger HBCD-haltige Abfälle, die einen bestimmten Grenzwert überschreiten, dokumentieren, separat erfassen, transportieren und schließlich in einer genehmigten Behandlungsanlage verbrennen müssen. Bereits seit 2013 steht HBCD auf der Liste für langlebige organische Umweltgifte (POP-Liste des internationalen Stockholmer Übereinkommens). Nun klagen Handwerker- und Entsorgerverbände über explodierende Kosten und einen Entsorgungsnotstand, der vor allem selbst verschuldet ist. Denn die Genehmigungen zur Verbrennung der gefährlichen Abfälle hätten die deutschen Müllverbrennungsanlagen schon lange einreichen können. Das bromierte Flammschutzmittel HBCD findet sich auch im Kunststoff vieler Elektrogeräte wie Fernseher, Monitoren oder Computern.
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Sascha Roth, NABU-Abfallexperte, Tel. +49 (0)30.284 984-1660. E-Mail: Sascha.Roth@NABU.de
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