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NABU enttäuscht über Novellierung des Baugesetzbuches

Berlin (ots)

Enttäuscht reagierte der Naturschutzbund NABU auf
die am Freitag vom Bundestag verabschiedete Novellierung des
Baugesetzbuches. "Der Bundestag hat eine wichtige Chance vergeben,
das Städtebaurecht an die Notwendigkeiten des demographischen
Wandels, des Flächen- und Hochwasserschutzes und der bedrohlichen
Haushaltssituation in den Kommunen anzupassen", sagte
NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt. Trotz einzelner Verbesserungen
gegenüber geltendem Recht habe man sich bei den Änderungen im
Wesentlichen auf die ohnehin zwingende Umsetzung von EU-Recht
beschränkt. "Von Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeitszielen ist die
Entscheidung leider weit entfernt", so Tennhardt.
So sei das Städtebaurecht auch nach dieser Novellierung noch immer
auf Städtewachstum angelegt. Hier sei eine der seltenen Chancen
vertan worden, im Städtebau die Weichen endlich in Richtung
Innenentwicklung zu stellen, kritisierte der NABU. Die Novellierung
hätte zu einem Leitprojekt der von der Bundesregierung angekündigten
"Strategie zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme" werden können.
Allerdings hätte dazu beispielsweise die so genannte
Bodenschutzklausel verschärft werden müssen, um den sparsamen und
schonenden Umgang mit Grund und Boden zukünftig klar vorzuschreiben.
"Die Gemeinden hätten zur Aufstellung eines Baulücken- und
Brachflächenkatasters verpflichtet werden müssen, statt es bei einer
Kannbestimmung zu belassen", so Tennhardt.
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches hätten nach Ansicht des
NABU die Umnutzungen in Überschwemmungsgebieten im Sinne eines
vorbeugenden Hochwasserschutzes grundsätzlich für unzulässig erklärt
werden müssen. Für verfehlt und unzeitgemäß hält der NABU auch den
Fortbestand baurechtlicher Privilegien für die gewerbliche
Tierhaltung. "Wir dürfen Massentierhalter doch nicht auf eine Stufe
stellen wie bäuerliche Landwirtschaftsbetriebe", so Tennhardt. Ein
weiterer Kritikpunkt des NABU betrifft die jetzt neue Privilegierung
für das Errichten von Biomasseanlagen in der freien Landschaft.
"Damit wird in die falsche Richtung gesteuert, denn an sinnvollen
Standorten wie etwa in Dorf- und Gewerbegebieten war der Bau von
Biomasseanlagen auch zuvor schon allgemein zulässig", so Tennhardt:
"Im Interesse einer sinnvollen energetischen Biomassenutzung sollte
aus den negativen Erfahrungen mit der Windkraft gelernt werden."
Die ausführliche Stellungnahme des NABU zur Novellierung des
Städtebau- und Planungsrechts ist im Internet zu finden unter
www.NABU.de
Für Rückfragen: 
Ulrich Kriese, siedlungspolitischer Sprecher des NABU
Tel. 177-3915756

Original content of: NABU, transmitted by news aktuell

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