NABU enttäuscht über Novellierung des Baugesetzbuches
Berlin (ots)
Enttäuscht reagierte der Naturschutzbund NABU auf die am Freitag vom Bundestag verabschiedete Novellierung des Baugesetzbuches. "Der Bundestag hat eine wichtige Chance vergeben, das Städtebaurecht an die Notwendigkeiten des demographischen Wandels, des Flächen- und Hochwasserschutzes und der bedrohlichen Haushaltssituation in den Kommunen anzupassen", sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt. Trotz einzelner Verbesserungen gegenüber geltendem Recht habe man sich bei den Änderungen im Wesentlichen auf die ohnehin zwingende Umsetzung von EU-Recht beschränkt. "Von Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeitszielen ist die Entscheidung leider weit entfernt", so Tennhardt.
So sei das Städtebaurecht auch nach dieser Novellierung noch immer auf Städtewachstum angelegt. Hier sei eine der seltenen Chancen vertan worden, im Städtebau die Weichen endlich in Richtung Innenentwicklung zu stellen, kritisierte der NABU. Die Novellierung hätte zu einem Leitprojekt der von der Bundesregierung angekündigten "Strategie zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme" werden können. Allerdings hätte dazu beispielsweise die so genannte Bodenschutzklausel verschärft werden müssen, um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden zukünftig klar vorzuschreiben. "Die Gemeinden hätten zur Aufstellung eines Baulücken- und Brachflächenkatasters verpflichtet werden müssen, statt es bei einer Kannbestimmung zu belassen", so Tennhardt.
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches hätten nach Ansicht des NABU die Umnutzungen in Überschwemmungsgebieten im Sinne eines vorbeugenden Hochwasserschutzes grundsätzlich für unzulässig erklärt werden müssen. Für verfehlt und unzeitgemäß hält der NABU auch den Fortbestand baurechtlicher Privilegien für die gewerbliche Tierhaltung. "Wir dürfen Massentierhalter doch nicht auf eine Stufe stellen wie bäuerliche Landwirtschaftsbetriebe", so Tennhardt. Ein weiterer Kritikpunkt des NABU betrifft die jetzt neue Privilegierung für das Errichten von Biomasseanlagen in der freien Landschaft. "Damit wird in die falsche Richtung gesteuert, denn an sinnvollen Standorten wie etwa in Dorf- und Gewerbegebieten war der Bau von Biomasseanlagen auch zuvor schon allgemein zulässig", so Tennhardt: "Im Interesse einer sinnvollen energetischen Biomassenutzung sollte aus den negativen Erfahrungen mit der Windkraft gelernt werden."
Die ausführliche Stellungnahme des NABU zur Novellierung des Städtebau- und Planungsrechts ist im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen: Ulrich Kriese, siedlungspolitischer Sprecher des NABU Tel. 177-3915756
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