NABU: Bundesländer müssen EU-Recht unverzüglich umsetzen
Berlin (ots)
Berlin Der Naturschutzbund NABU hat die Landesregierungen von Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Pflichten aus dem europäischen Naturschutzrecht unverzüglich zu erfüllen. Die drei Landesregierungen bluffen mit schlechten Karten, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller unter Verweis auf die jüngste Verurteilung Frankreichs durch den Europäischen Gerichtshof. Frankreich war Anfang Juli wegen eines schweren und dauerhaften Verstoßes gegen das EU-Recht im Fischereisektor zur Zahlung einen Pauschalbetrags von 20 Millionen Euro verurteilt wurden. Bis zur vollständigen Umsetzung des EU-Rechts muss Frankreich alle sechs Monate zusätzlich jeweils knapp 58 Millionen Euro zahlen. Deutschland hat bei der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie eine ähnlich unrühmliche Geschichte wie Frankreich im Fischereisektor, so Miller. Vor allem die fehlenden Gebietsmeldungen in den Flussmündungen von Ems, Weser und Elbe würden von der EU-Kommission seit langem klar gerügt. Die Landesregierungen von Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein nähmen das Risiko einer Verurteilung Deutschlands bewusst in Kauf, so Miller weiter: Die Landespolitiker treiben ein trauriges Spielchen. Insbesondere die Politiker der Union seien nun gefordert, ihrer vielfachen Proklamation der vollständigen Umsetzung von EU-Recht endlich auch Taten folgen zu lassen. Naturschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe und nicht der Spielplatz für Klientelpolitik, so der NABU-Bundesgeschäftsführer. Bei einer Verurteilung Deutschlands gehe viel Geld für künftige Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten verloren. Miller verwies auf zwei Neuheiten bei dem Urteil gegen Frankreich. So habe der Europäische Gerichtshof erstmals einen Mitgliedsstaat mit einer Kombination aus einem Pauschalbetrag und unbegrenzt zahlbarem Zwangsgeld belegt. Bemerkenswert sei zudem, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil über den Antrag der Europäischen Kommission hinaus gegangen sei. Dies könne als klares Zeichen dafür verstanden werden, dass die Geduld mit Mitgliedsstaaten, die dauerhaft EU-Recht verletzen, beim Gerichtshof nun beendet ist.
Originaltext vom NABU Bonn
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