BVDH kämpft für gesetzliche Verankerung des Honorarberaters
Berlin (ots)
* Berufsverband deutscher Honorarberater begrüßt Gesetzesvorhaben der Bundesregierung * BVDH-Vorstand Schmidt: "Es darf keine Vermischung von Provisionen und Honoraren geben." * Strenge Sachkundeprüfung unabdingbar
Die von der Bundesregierung geplante Regelung des Berufsbildes für Honorarberater in einem eigenen Spezialgesetz wird vom Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) ausdrücklich begrüßt.
Vorstandsvorsitzender Karl Matthäus Schmidt wies in Berlin darauf hin, dass eine gesetzliche Verankerung des Honorarberaters unabdingbar sei. Statt in der Gewerbeordnung sollte dieser vorzugsweise im Kreditwesengesetz geregelt sein. "Wir brauchen dringend eine strikte Trennung vom Vermittlern, die auf Provisionsbasis arbeiten und Beratern gegen Honorar, ergänzt BVDH-Vorstand Dieter Rauch auf der Fachtagung: "Qualitätsoffensive Verbraucherschutz", zu der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner eingeladen hatte. "Nur so ist für den Verbraucher sichergestellt, dass er unabhängige Beratungsleistungen erkennen kann." Mischmodelle, die so aussehen, dass sich einige Vermittler als Honorarberater bezeichnen, obwohl sie trotzdem Provisionen kassieren, gingen regelmäßig zu Lasten des Verbrauchers.
Neben der Festlegung des Berufsbilds "Honorarberater" gehören die Einführung klarer Kostenkennziffern und eine strengen Sachkundeprüfung zu den weiteren Forderungen des Verbandes. Die Prüfung soll nachweisen, ob es sich um einen Honorarberater oder einen sonstigen Finanzvermittler handelt.
Langfristig strebt der BVDH die Anerkennung der Honorarberatung als Standesberuf ähnlich wie bei Steuerberatern und Rechtsanwälten sowie die steuerliche Absetzbarkeit von Honoraren an.
Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):
Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH (Verbund der Honorarberater) gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards. Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum Verbraucherschutz, in dem sie den Kodex der Honorarberatung verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer kontrollieren lassen.
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Kathrin Kleinjung Gründungsmitglied Berufsverband deutscher
Honorarberater
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