Neues Kapitalanlagegesetzbuch unzureichend: Verlustrisiken bei geschlossenen Beteiligungen bleiben hoch
Berlin (ots)
- Schlechte Anlageergebnisse und unseriöse Angebote weiterhin möglich - Geschlossene Beteiligungen für Privatanleger kaum geeignet
Am 22. Juli 2013 tritt das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Auflage und Vertrieb geschlossener Beteiligungen werden dadurch stärker reguliert. "An den grundsätzlichen Verlustrisiken, die geschlossene Fonds für Anleger bergen, ändert sich durch das Kapitalanlagegesetzbuch nicht allzu viel", kritisiert Erwin Bengler, Direktor Wealth Management der quirin bank und Experte für die Bewertung geschlossener Beteiligungen die neue Richtlinie. Die regulatorischen Vorschriften reichten nicht aus, um Anleger vor Fehlberatung und Fehlinvestitionen zu schützen.
Bereits nach der seit dem 1. Juni 2012 geltenden Novelle des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts werden Anteile an geschlossenen Fonds als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes betrachtet. Berater müssen in einem Vermögensanlage-Informationsblatt die Anleger über Risiken, Kosten und die Höhe der geflossenen Vermittlerprovisionen informieren. Diese Regulierungen gelten jedoch nur für nach dem 1. Juni 2012 initiierte Fonds. Das neue Kapitalanlagegesetzbuch sieht nun vor, die wesentlichen Anlegerinformationen, wie etwa den Prospekt, der Prospekthaftung zu unterziehen. In diese Haftung werden auch die Vertriebe einbezogen.
Anleger kann Qualität eines geschlossenen Fonds nicht beurteilen
Ziel der Neuregelung ist es, die Transparenz für Anleger zu erhöhen und die Haftung der Vertriebe zu verschärfen. "Auch in Zukunft kann der Anleger nur schwer die Qualität und Rentabilität des Investitionsobjekts beurteilen, auch viele Finanzberater sind hierbei überfordert und vertrauen oftmals den eloquenten Marketingaussagen der Fondsinitiatoren bzw. deren meist überaus optimistischen, nicht haltbaren Renditeprognosen. Die verbesserte Transparenz bei den hohen Vertriebsprovisionen oder die verschärften Haftungsbestimmungen für Vertriebsorganisationen sind zu begrüßen, reichen aber im Sinne des Anlegerschutzes nicht aus", sagt Bengler. "Bei der Prospekthaftung ist davon auszugehen, dass sich die Vertriebe von den Produktanbietern freistellen lassen oder auf Haftungsdachkonstruktionen ausweichen."
Geschlossene Beteiligungen für Privatanleger kaum geeignet
"Die Beteiligungsbranche befindet sich im Umbruch, das Vertrauen geht dramatisch zurück, viele Zeichner müssen schmerzlich erfahren, dass das investierte Kapital kaum die prognostizierte Rendite abwirft, im schlimmsten Falle ihr Geld gänzlich verloren ist. Und das betrifft aktuell nicht nur die Schiffsbeteiligungen. Auch bei vielen als sicher eingeschätzten Immobilienprojekten werden die Anleger mit Rückzahlungsaufforderungen ausgeschütteter Gewinne konfrontiert bzw. müssen den Totalverlust des investierten Kapitals hinnehmen. Das ist leider fast täglich Inhalt unserer Beratungsgespräche", so quirin bank-Niederlassungsleiter Erwin Bengler.
Im Jahr 2012 wurde mit 4,5 Milliarden Euro platziertem Eigenkapital (Quelle: VGF) so wenig Geld in geschlossene Beteiligungen investiert wie selten zuvor (2011: 5,8 Milliarden Euro). "Nicht nur vor der Kaufentscheidung sollten die Beteiligungsangebote von einem unabhängigen Honorarberater analysiert werden, genauso wichtig ist die laufende Überwachung einer eingegangenen Investition. Ein Aktieninvestment lassen die Kunden schließlich auch nicht jahrelang unbeobachtet in den Depots liegen", so Finanzexperte Erwin Bengler. Sein persönliches Resümee aus jahrzehntelanger Erfahrung: "Das Gros der Angebote an geschlossenen Beteiligungen war in der Vergangenheit für den Privatanleger schlichtweg ungeeignet, das dürfte sich auch mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch nicht grundsätzlich ändern."
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