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Lotto NRW online mit privatem Spielvermittler
Internetplattform an WestNET Lottoservice verkauft
Vorbildfunktion für andere Bundesländer?

Hamburg (ots)

Kurz vor der geplanten Unterzeichnung des
Glücksspielstaatsvertrages hat die Lottogesellschaft in 
Nordrhein-Westfalen ihre Internetplattform an eine eigens dafür neu 
gegründete Gesellschaft verkauft. Paradox: Während am 13.12. die 
Ministerpräsidenten einen Staatsvertragsentwurf unterzeichnen sollen,
der u.a. das Lottospielen im Internet völlig verbietet, wurden 
Lottospieler aus NRW gestern darüber informiert, dass "die 
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG sich entschlossen hat, ihr 
Spielangebot im Internet nicht mehr wahrzunehmen und die Domain 
www.westlotto.de mit Wirkung zum 28.11.2006 an die WestNet 
Lottoservice GmbH zu verkaufen."
Der Verband der Lottovermittler begrüßt die Kreativität dieser 
jüngsten Aktion einer staatlichen Lottogesellschaft: "Diese Maßnahme 
wird wettbewerbsrechtliche Vorbildfunktion für die anderen 
Bundesländer haben", so Verbandspräsident Norman Faber. Erst in der 
vergangenen Woche hatte das Kartellamt die Bundesländer mit einer 
offiziellen Anmahnung zur bundesweiten Öffnung ihrer regional 
beschränkten Internetangebote aufgefordert, worauf diese mit Verweis 
auf Anweisungen ihrer Länderregierungen ihre Plattformen größtenteils
völlig geschlossen hatten. Außerdem hätte die Staatskanzlei NRW wohl 
kaum Westlotto die Zustimmung zum Verkauf der Internetplattform 
gegeben, wenn sie davon ausgehen würde, dass der heute vorliegende 
Staatsvertragsentwurf zum Glücksspielwesen von den 
Ministerpräsidenten unterzeichnet wird. Dieser sieht noch ein 
absolutes Spielverbot für Lotto im Internet vor. Gut unterrichtete 
Kreise schätzen den Verkaufspreis auf 20 Millionen Euro.
Einiges deutet indes darauf hin, dass der fraktionsübergreifende 
Beschluss des schleswig-holsteinischen Landtages, dem Vertrag nicht 
zuzustimmen, zunehmend auch Anhänger in anderen Bundesländern findet.
Und dann könnte durch Verkäufe nach dem Beispiel von Westlotto eine 
Öffnung hin zu mehr Wettbewerb stattfinden: "Allerdings sollte dann 
nicht heimlich agiert, sondern, wie in solchen Fällen eigentlich 
üblich, ein Ausschreibungsverfahren eingehalten werden", so Faber.

Pressekontakt:

Jens Lange, Tel.: (0 30) 2 85 35-4 65
E-Mail: presse@verbandderlottovermittler.de

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