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Deutscher Lottoverband (DLV)

Im Lotto-Chaos zeichnet sich ein Ende ab

Hamburg (ots)

- vorläufiges Ende des Kartellverfahrens
   - Spielvermittler begrüßen die Öffnung des Wettbewerbs
Der Verband der Lottovermittler begrüßt die vorläufige Beendigung 
zumindest eines Teils der kartellrechtlichen Auseinandersetzungen. 
Das Bundeskartellamt hat das weitere Verfahren mit der Begründung 
zunächst eingestellt, dass man die Landeslottogesellschaften nicht 
zur Aufrechterhaltung ihres Internetgeschäfts zwingen könne. 
"Entscheidend ist das Ergebnis: Private Vermittler dürfen jetzt nicht
mehr willkürlich behindert werden," so Norman Faber, Präsident des 
Verbandes der Lottovermittler. "Offensichtlich hat sich die 
Erkenntnis durchgesetzt, dass man den Wettbewerb mit abgestimmten 
Verhaltensweisen nicht länger behindern kann."
Die Bundesländer hatten zunächst mehrheitlich beschlossen, die 
Internetangebote der Landeslottogesellschaften zu schließen, um so 
die Anweisung des Bundeskartellamtes zur bundesweiten Öffnung ihrer 
Angebote zu umgehen. Inzwischen hat WestLotto ihre Internetplattform 
verkauft und die niedersächsische Lottogesellschaft ihren 
Online-Spielbetrieb ausgegründet, weitere Verhandlungen laufen. 
Faber: "Der Wettbewerb im Internet hat gerade erst begonnen - dem 
Kartellamt sei Dank. Der Lottoblock hat die Liberalisierung 
eingeläutet. Auch wenn ich die Reaktion der meisten 
Lottogesellschaften, ihre Angebote komplett abzuschalten, statt sie 
zu öffnen, nicht nachvollziehen kann." Die Länder müssen 
voraussichtlich auf mehr als 150 Millionen Euro Einnahmen im Jahr 
verzichten, die der Internetvertrieb der Lottogesellschaften ihnen 
eingebracht hätte.
Auch in der Auseinandersetzung vor dem OLG Düsseldorf zeichnet 
sich eine Wende ab. Gegen den Beschluß des OLG vom 23.10.2006, mit 
dem das Bundeskartellamt in allen wesentlichen Punkten bestätigt 
worden ist, haben die Landeslottogesellschaften nur in Bezug auf die 
Verpflichtung zur Öffnung ihrer Internetangebote Rechtsbeschwerde zum
BGH eingereicht. In allen übrigen Punkten, insbesondere dem Verbot 
von Gebietsabsprachen zwischen den Landeslottogesellschaften, ist die
sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts
jetzt rechtskräftig.

Pressekontakt:

Jens Lange, Tel.: (0 30) 2 85 35-4 65
E-Mail: presse@verbandderlottovermittler.de

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