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EuGH bestätigt mit Placanica-Urteil: geplanter Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ist Makulatur

Berlin (ots)

- Europäischer Gerichtshof stellt sich mit Placanica-Urteil gegen 
     Pläne der Ministerpräsidenten 
   - Duales Staatsvertragssystem ist die beste Alternative
Das heute verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall
"Placanica" macht den geplanten deutschen Glücksspielsstaatsvertrag 
zur Makulatur. "Die Länder müssen sich jetzt ernsthaft mit dem dualen
Staatsvertragssystem auseinandersetzen, das von der 
schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion für Sportwetten und 
Lotto vorgeschlagen wurde", so Norman Faber, Präsident des Deutschen 
Lottoverbandes. Danach würde das Sportwettenrecht wie vom 
Bundesverfassungsgericht gefordert neu geregelt; bei Lotto und 
Lotterien bliebe es dagegen beim Lotteriestaatsvertrag von 2004: "Der
geltende Staatsvertrag bietet ausreichende Instrumente, den 
Lotteriemarkt zu regeln und die Förderung von Sport, Sozialem und 
Kultur zu sichern."
Mehrere Bundesländer - Hamburg, Niedersachsen, Bayern und andere -
hatten ihre Vertragsunterschrift von der Entscheidung aus Luxemburg 
abhängig gemacht, nachdem es auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 
13. Dezember 2006 zu keiner Einigung gekommen war. Der 
schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen 
lehnte eine Zustimmung ab und erhält jetzt den erwarteten Rückenwind 
aus Luxemburg.
Das Urteil des EuGH stellt hohe Anforderungen an staatliche 
Monopole, weil das grenzüberschreitende Angebot von in einem 
Mitgliedstaat erlaubten Glücksspielen nicht ausgeschlossen werden 
darf. Damit kann der vorliegende Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag
nicht mehr weiterverfolgt werden. Eine eingeschränkte Liberalisierung
der Glücksspielmärkte ist nach dem Urteil die einzige Lösung, die der
rechtlichen und wirtschaftlichen Vernunft Rechnung trägt. Das Urteil 
hat auch Bedeutung für das noch bis Ende März laufende 
Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission.
Außerdem ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission im laufenden
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland weitere Schritte 
einleiten wird. Da vom Lotteriespiel nachgewiesenermaßen keine 
signifikante Suchtgefahr ausgeht, ist es offensichtlich, dass die 
Länder mit der Verhinderung gewerblicher Spielvermittler wie Faber, 
Fluxx und Tipp24 allein einen langjährig existenten Wettbewerb 
zerstören wollen und weder gesundheitspolitische noch andere legitime
Ziele verfolgen.
Der Deutsche Lottoverband kämpft für den Erhalt der bewährten 
Wettbewerbsstrukturen bei der Vermittlung des staatlichen 
Lotteriemonopols und fordert die Aufrechterhaltung des geltenden 
Lotteriestaatsvertrages aus 2004; seine Mitglieder wehren sich gegen 
ein faktisches Berufsverbot für private Lottovermittler durch den 
geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag ab 2008. Die Branche sorgt 
jedes Jahr für gut 2 Milliarden Euro zusätzliche Umsätze bei 
staatlichen Lotto- und Lotterieveranstaltern. Rund 600 Millionen Euro
davon kommen Sport, Wohlfahrt und Kultur zu Gute. 35.000 
Arbeitsplätze sind in Gefahr. Durch das Urteil des EuGH ist die 
Rettung der betroffenen Unternehmen greifbar geworden.

Pressekontakt:

Sharif Thib, Tel.: (0 30) 700 186 738
E-Mail: presse@deutscherlottoverband.de

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