Bundesrat stärkt die Sicherheit im Straßenverkehr
Berlin (ots)
Der Verband der TÜV e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, die periodische Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge zu reformieren. Dies hat die Länderkammer heute auf ihrer Sitzung in Berlin beschlossen.
Die wichtigste Neuerung wird die Einführung einer umfassenden Elektronikprüfung sein. Alle sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme, wie etwa ABS, ESP oder Auslöser für Airbags, werden künftig direkt über eine Schnittstelle auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. "Damit kann das hohe Maß an Sicherheit, die das moderne Fahrzeug bietet, aufrecht erhalten werden,", erläutert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, "Für die Verkehrssicherheit, die ihren hohen Standard wesentlich elektronischen Assistenzsystemen verdankt, ist dies unverzichtbar." Die Elektronik HU wird für alle Fahrzeuge, die nach dem 1.7.2012 zugelassen sind, schrittweise eingeführt.
Um die technischen Voraussetzungen für die Elektronik-HU zu schaffen, wurden von den Prüforganisationen bereits so genannte HU-Adapter erfolgreich entwickelt und getestet. Darüber hinaus wird es künftig notwendig sein, dass der Prüfer ein Fahrzeug unmittelbar vor der Hauptuntersuchung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h bewegt, damit alle elektronischen Systeme betriebsbereit sind.
Zudem beschloss der Bundesrat, auf die so genannte Rückdatierung zu verzichten. Wird der Prüftermin um mehr als zwei Monate überzogen, soll die neue Plakette künftig 24 Monate Gültigkeit haben. Dennoch darf das nicht als Einladung zur Überziehung missverstanden werden: "Durch Mängelstatistiken wie den TÜV-Report lässt sich belegen, dass sich der technische Zustand eines Fahrzeugs verschlechtert, je weiter die Prüftermine auseinander liegen", so Dr. Brüggemann, "eine Überziehung über zwei Monate stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach wie vor mit einem Bußgeld belegt sein wird." Da nach einer Überziehung der Prüfaufwand bei einer HU höher ist, wird in diesem Fall eine um 20 Prozent höhere Gebühr erhoben.
Vereinheitlicht wird auch der systematische Prüfkatalog, mit dem die Prüforganisationen potentielle Mängel an Fahrzeugen feststellen und dokumentieren. Für Kunden und Werkstätten bedeutet dies künftig mehr Transparenz, da Mängel für eventuell notwendige Reparaturen zielgenau beschrieben werden können.
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