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PM: Weltgesundheitstag: Stress auf Arbeit - Was kann der Arbeitnehmer tun?

E-Mail-Flut, stundenlanges Sitzen, Überstunden - für viele Arbeitnehmer ist das anhaltender Stress im Job und damit ungesund. Laut einer aktuellen Statistik von Statista aus diesem Jahr leiden 52 Prozent der Berufstätigen unter Termindruck und 33 Prozent unter Informationsüberflutung und ständiger Erreichbarkeit u.a. durchs Smartphone. Wer ständig unter Strom steht, leidet oft an gesundheitlichen Beschwerden. Dazu gehören Kopfschmerzen, Rückenleiden oder Sehbeschwerden. Aber auch psychische Erkrankungen gehören dazu, die unbehandelt langfristig zu Depressionen, Burn-out oder Suchterkrankungen führen können. Für den Arbeitnehmer kann dies zu Leistungsabfall bis hin zum Arbeitsplatzverlust führen. Soweit muss es nicht kommen. Um Erkrankungen rechtzeitig vorzubeugen, geben die TÜV-Arbeitsmediziner Tipps für den Arbeitsalltag.

Gerne senden wir Ihnen unsere aktuelle Pressemitteilung zum Weltgesundheitstag am 7.4. zu und würden uns über eine Veröffentlichung freuen.

Weltgesundheitstag: Stress auf Arbeit - Was kann der Arbeitnehmer tun?

+++ auf rückengerechtes und aktives Sitzen achten

+++ gesundheitliche Beschwerden rechtzeitig ernst nehmen und Hilfe suchen

+++ TÜV-Betriebsarzt kann am Arbeitsplatz nach Lösungen für gesundes Arbeiten suchen

E-Mail-Flut, stundenlanges Sitzen, Überstunden - für viele Arbeitnehmer ist das anhaltender Stress im Job und damit ungesund. Laut einer aktuellen Statistik von Statista aus diesem Jahr leiden 52 Prozent der Berufstätigen unter Termindruck und 33 Prozent unter Informationsüberflutung und ständiger Erreichbarkeit u.a. durchs Smartphone. Wer ständig unter Strom steht, leidet oft an gesundheitlichen Beschwerden. Dazu gehören Kopfschmerzen, Rückenleiden oder Sehbeschwerden. Aber auch psychische Erkrankungen gehören dazu, die unbehandelt langfristig zu Depressionen, Burn-out oder Suchterkrankungen führen können. Für den Arbeitnehmer kann dies zu Leistungsabfall bis hin zum Arbeitsplatzverlust führen. Soweit muss es nicht kommen. Um Erkrankungen rechtzeitig vorzubeugen, geben die TÜV-Arbeitsmediziner Tipps für den Arbeitsalltag.

Körperlichen Beschwerden aktiv entgegenwirken

Körperliche Beschwerden häufen sich bei Arbeitnehmern, die vermehrt nur im Sitzen oder Stehen arbeiten. "Erste Beschwerden sollten ernst genommen werden und zur Prävention am Arbeitsplatz führen, um chronische Erkrankungen zu vermeiden", so André Siegl, Arbeitssicherheitsexperte beim TÜV-Verband (VdTÜV). Zu achten ist auf die Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes, um Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich vorzubeugen. Die Blickrichtung auf den Bildschirm sollte parallel zum Fenster verlaufen, damit sich nichts im Bildschirm spiegelt. Der Blick sollte leicht nach unten geneigt sein. Der Abstand zwischen Augen und Monitor hängt von der Größe des Bildschirmes ab. Der Sehabstand steigt mit der Größe des Bildschirmes und kann zwischen 50 bis 90 cm betragen. Wenn die Augen müde werden, hilft es, den Blick für einige Minuten aus dem Fenster zu schweifen, um die Augenmuskulatur wieder zu entspannen.

Zudem ist auf rückengerechtes Arbeiten zu achten: Der Bürostuhl sollte eine verstellbare Rückenlehne haben, höhenverstellbar sein und dynamisches Sitzen, also häufig wechselnde Sitzpositionen, ermöglichen. In aufrechter Sitzposition sollten die Unterarme bequem im 90-Grad-Winkel auf der Tischplatte abgelegt werden können. Ober- und Unterschenkel bilden einen Winkel von 90 Grad oder mehr. Wenn möglich ein Stehpult bzw. einen höhenverstellbaren Schreibtisch nutzen. Auch ausreichend am Arbeitsplatz trinken, z. B. Mineralwasser oder Tee, begünstigt eine bessere Blutzirkulation bei längerem Sitzen.

Pausen und Entspannungsübungen im Arbeitsalltag einplanen

Regelmäßige kurze Pausen, auch mal an der frischen Luft, helfen den Tag über konzentriert zu bleiben. Ein Mittel, um wieder schnell Energie zu schöpfen, sind gesunde Snacks, wie frisches Obst und Gemüse oder Joghurt.

Im Büro selbst können kleine Übungen für Entspannung und Beweglichkeit sorgen. Wenn möglich immer die Treppe statt den Aufzug nutzen. Bürogymnastik zwischendurch einplanen. Pausen können auch als Bewegungspausen genutzt werden.

Psychische Beschwerden rechtzeitig ernst nehmen

"Wer unter Stress regelmäßig zu Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenkonsum neigt, sollte dringend etwas tun. Der Konsument gefährdet mitunter sich und andere Arbeitskollegen. Allein Beruhigungsmittel und Schlafmittel, die regelmäßig eingenommen werden, führen oft zu Konzentrationsstörungen am Arbeitsplatz", so Siegl. Leistungssteigernde Mittel, die zudem illegal sein können, wie z. B. Amphetamine oder Kokain, führen dagegen zu Überaktivität und risikoreichem Verhalten. Wird bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die missbräuchliche Einnahme dieser Mittel nachgewiesen, kann der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer erlöschen.

Damit es dazu erst gar nicht kommt, sollten Arbeitnehmer, die ständig unter Stress und Leistungsdruck stehen, ihre Leistungsfähigkeit realistisch einschätzen und auch mal Grenzen aufzeigen sowie gegebenenfalls ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Keiner muss ständig erreichbar sein bzw. sein Büro rund um die Uhr dabeihaben. Kommunikationsleitfäden oder Verhaltensregeln im Team helfen weiter. "Der Arbeitgeber ist hierbei in der Pflicht für Rahmenbedingungen zu sorgen, die gesundes Arbeiten ermöglichen. Damit sie aber auch wirken, ist der Arbeitnehmer in der Pflicht diesen Rahmen auch sinnvoll zu nutzen", erklärt Siegl.

"Der Schutz vor gesundheitlichen Belastungen sollte am Arbeitsplatz so selbstverständlich sein, wie der Schutz vor Lärm, Chemikalien, Strahlen und anderen Emissionen", so Siegl. Bei anhaltenden Beschwerden, die arbeitsplatzbedingt sind, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber kontaktieren, um den Betriebsarzt anzurufen. Den medizinischen Grund der Anfrage muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht offenlegen. Der Betriebsarzt, z. B. vom TÜV, stellt im Rahmen einer Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilung sowie individuellen Untersuchung des Beschäftigten die Ursachen für die gesundheitlichen Belastungen fest. Ziele der Beratung sind gezielte individuelle Lösungen zur Suchtprävention und Stressabbau. Auf Wunsch des Arbeitnehmers muss sich der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht darum kümmern. Was Arbeitnehmer mit dem Arzt besprechen, bleibt geheim. Die Kosten des Betriebsarztbesuchs hat der Arbeitgeber zu tragen.

Geraldine Salborn
Verband der TÜV e.V.
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