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TÜV-Verband: Badekugeln und Glitzerschaum - So erkennen Eltern sichere Badezusätze

Berlin (ots)

Kinderhaut dünner und schutzbedürftiger als die eines Erwachsenen. Badezusätze müssen für empfindliche Haut geeignet sein. Kurze Badezeit und milde Wassertemperatur schonen Kinderhaut. Beim Kauf auf Inhaltsstoffe und Siegel unabhängiger Prüfstellen achten. TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Gebrauch von Badezusätzen.

Badezusätze für Kinder können die alltägliche Körperpflege zu einem Badespaß machen. Mit Badekugeln, Brausetabletten und duftenden Zusätzen verwandeln Eltern das Badewasser in ein Spektakel für die Sinne. Meist niedlich verpackt, farbenfroh und sprudelnd sorgen sie für mehr Spaß beim Baden. Doch Eltern unterschätzen oft die Risiken solcher Badezusätze. Unabhängige Produkttests und Rückrufe zeigen, dass Kosmetikprodukte, wie Badezusätze, auch Duftstoffe, schaumbildende Stoffe oder Emulgatoren aus erdölhaltigen Stoffen, wie PEG und weitere allergieauslösende Konservierungsstoffe enthalten können. Eltern erfahren erst dann, ob ein Badeschaum mit Schadstoffen belastet ist, wenn es zu einem öffentlichen Rückruf kommt oder unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Auf überdosierte Badezusätze im Badewasser kann die empfindliche Kinderhaut mit Ausschlag, Juckreiz und Rötungen reagieren. Der TÜV-Verband rät Eltern zur sorgfältigen Wahl und der richtigen Anwendung von Badeschaum und gibt Praxistipps für den sicheren Umgang mit Badezusätzen.

Anforderungen an Kosmetikprodukte

Für den Badespaß von Kindern gibt es eine Vielzahl an Produkten. Doch wie können Eltern sicher sein, dass diese auch den notwendigen Qualitätsanforderungen entsprechen? Badezusätze dienen der Körperpflege und Reinigung. Daher gehören sie per Definition zu den Kosmetika. Die Sicherheit, Qualität und Kennzeichnung von kosmetischen Produkten ist in der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) geregelt. Eine verpflichtende Prüfung von Kosmetikprodukten durch unabhängige Stellen, etwa bei deren Markteinführung, gibt es in Deutschland und der EU nicht. Allerdings legt die Verordnung fest, welche Inhaltsstoffe in kosmetischen Produkten unbedenklich sind und welche Stoffe zulassungspflichtig sind. Das bedeutet, die Hersteller müssen durch eine Sicherheitsbewertung die Unbedenklichkeit ihres Produkts garantieren und einen Zulassungsantrag stellen. Eine Unbedenklichkeitsbewertung von Kosmetika umfasst unter anderem eine toxikologische Prüfung der Inhaltsstoffe, die auch dermatologische Rückschlüsse ermöglicht. Herstellern ist es dabei überlassen, die Risikobewertung selbst durchzuführen oder unabhängige Experten oder Prüfinstitute zu beauftragen, um die Qualität und Unbedenklichkeit ihrer Produkte zu überprüfen. Auch die TÜV-Unternehmen führen Kosmetikprüfungen durch und bestätigen mit ihren Prüfzeichen die Sicherheit, Qualität und Unbedenklichkeit der Kosmetika.

Inhaltsstoffe von Badeschaum müssen für Kinderhaut geeignet sein

Die Verordnung listet ebenfalls Inhaltsstoffe auf, die nur in begrenzten Mengen verwendet werden dürfen oder die in Kosmetikprodukten gänzlich verboten sind. Dazu gehören Stoffe, die als krebserregend, fortpflanzungsgefährdend oder allergen gelten, wie zum Beispiel bestimmte Konservierungsmittel, Farb- und Duftstoffe, Mikroplastik, Mineralöle oder UV-Filter. Potenziell schädliche Substanzen und reizende Chemikalien haben in Badezusätzen für Kinder nichts zu suchen. Bevor Eltern sich für einen Badezusatz entscheiden, sollten sie einen genauen Blick auf die Inhaltsstoffe werfen. Nicht jeder Inhaltsstoff ist für Kinderhaut geeignet: Die Haut von Kindern ist dünner als die von Erwachsenen. Dadurch ist sie empfindlicher gegenüber äußeren Einflüssen wie Sonnenstrahlung und chemischen Substanzen. Dosierungsangaben, gemessen auf ein Vollbad (ca. 200 Liter Füllmenge Wasser), sind unbedingt einzuhalten. Für die Haut von Babys und Kleinkindern sind Produkte ohne schädliche Chemikalien wie mineralölhaltige PEG-Stoffverbindungen, Parabene und Phthalate und mit hypoallergenen Formeln ideal. Es ist daher ratsam, die Liste der Inhaltsstoffe sorgfältig zu lesen und sich über Stoffgruppen und Allergene zu informieren. Bei Bedenken sollten Eltern Mediziner:innen oder Apotheker:innen konsultieren.

Transparente Angaben zu Inhaltstoffen & Co sind ein Muss

Laut europäischer Verordnung müssen Hersteller von Kosmetikprodukten Informationen zu Inhaltsstoffen und Anwendung, wie Altersangaben und Dosierung, auf der Verpackung bereitstellen. Fehlen Angaben zu dem Hersteller oder den Inhaltsstoffen, sollten bei Konsument:innen die Alarmglocken läuten und Eltern sollten von diesen Hygieneprodukten die Finger lassen. Vertrauenswürdige Hersteller listen die verwendeten Stoffe transparent auf, halten Qualitätsstandards ein und gewährleisten die unbedenkliche Anwendbarkeit ihrer Produkte. Wenn es sich zum Beispiel um Importprodukte handelt, die auf verschiedenen Märkten angeboten werden, müssen Händler unter Umständen die Inhaltsstoffe nachträglich auf der Verpackung angeben. Besonders zu empfehlen sind Kosmetikprodukte, die zusätzlich von unabhängigen Prüfinstituten auf ihre dermatologische Verträglichkeit getestet wurden. Zertifikate und Prüfsiegel von unabhängigen Institutionen wie den TÜV-Unternehmen bestätigen die Einhaltung höchster Sicherheits- und Qualitätsstandards. Nicht alle Produkte sind für jedes Alter geeignet. Eltern sollten auf klare Altersangaben auf der Verpackung achten und Produkte entsprechend dem Alter ihrer Kinder auswählen.

Tipps für Umgang mit Badezusätzen

Kinder sollten immer unter Aufsicht eines Erwachsenen baden. Die Wassertemperatur sollte bei Kinderbädern nicht über 37 Grad liegen, da zu heißes Wasser die Haut reizen kann. Zu bedenken ist auch, dass Inhaltsstoffe auch über aufsteigenden Dampf eingeatmet werden können. Badezusätze mit ätherischen Ölen sind für Kinder grundsätzlich nicht geeignet. Als Faustregel für Eltern gilt: Lieber kürzere Bäder bei milder Temperatur, um die Hautgesundheit zu erhalten. Hier sind einige Tipps zur sicheren Verwendung von Badeschaum und Badekugeln:

  • Dosierungsempfehlungen einhalten

Verwenden Sie altersgerechte Badezusätze und verwenden Sie die Badezusätze gemäß den Empfehlungen auf der Verpackung, um Überdosierungen zu vermeiden.

  • Badezeit begrenzen

Bei längerer Badezeit besteht die Gefahr, dass schwer wasserlösliche Stoffe aus Badezusätzen, wie Öle, Paraffine oder Duftstoffe, sich auf der Haut ablagern und in die oberen Hautschichten eindringen. Eltern sollten die Badezeit ihrer Kinder daher auf etwa 15 Minuten begrenzen und nach dem Baden die Haut gründlich mit klarem Wasser abduschen, um alle Rückstände zu entfernen.

  • Badeschaum nicht schlucken

Kinder sollten Badeschaum nicht in den Mund nehmen und Badewasser nicht schlucken. Zum einen kann das Badewasser kindereigene Bakterien und Keime enthalten, die zu Infektionen führen können. Zum anderen enthalten Badezusätze und Schaumbäder chemische Substanzen, die nicht für den Verzehr geeignet sind. Nehmen Kinder diese in großen Mengen zu sich, kann es zu Magenbeschwerden, Übelkeit oder anderen gesundheitlichen Problemen kommen. Ebenso sollten Eltern darauf achten, dass Badeschaum nicht in die Augen der Kinder gelangt.

  • Reaktionen des Kindes beobachten

Achten Sie auf mögliche Hautreizungen oder allergische Reaktionen. Bei Anzeichen von Hautreizungen oder allergischen Reaktionen ist es wichtig, das Produkt nicht weiter zu verwenden und einen Arzt aufzusuchen.

Weitere Informationen unter: www.tuev-verband.de/produkte

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e. V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
030 760095-320, maurice.shahd@tuev-verband.de
www.tuev-verband.de | www.twitter.com/tuevverband

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