CSU-Politiker Ferber hält begrenzte strategische Staatsbeteiligung an Industrie für "durchaus sinnvoll"
Börsenexperte Lehmann: Bis zu fünf Jahre Gefängnis für Ex-Bankchef Funke möglich
Bonn (ots)
Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber kann sich eine zeitlich begrenzte Staatsbeteiligung an bedeutenden deutschen Aktienunternehmen vorstellen. In der PHOENIX-Sendung "Unter den Linden" (Ausstrahlung heute 22.15 Uhr) sagte er, der Staat könne "strategisch mal mit reingehen", um Übernahmen zu verhindern. Jedoch dürfe der Staat sich nie in die Geschäftspolitik einmischen. Weiter führte Ferber aus: "Eine strategische Beteiligung für eine bestimmte Zeit zu machen, dass die Werte nicht aus Deutschland abfließen, wo ja noch reale Werte dahinter stecken (...), das kann durchaus sinnvoll sein." Allerdings dürfe die Politik dann nicht anfangen zu sagen "Ich kann's besser als Ihr alle." Was sich Frankreichs Präsident Sarkozy vorstelle, "nämlich dass er nicht nur verstaatlicht, sondern dann auch Einfluss nimmt, da sollte er die Finger von lassen", riet Ferber. Mit Blick auf die aktuelle Finanzmarktkrise sagte der CSU-Europapolitiker, die EU brauche keine 27 nationale Bankenaufsichten. "Wir brauchen eine starke europäische Bankenaufsicht mit einheitlichen Spielregeln für die gesamte Europäische Union." Diese hätte man vor fünf Jahren schon gebraucht, so Ferber. "Der Widerstand liegt mal wieder in den Hauptstädten, nicht in der Kommission, die sagen: Bankenaufsicht ist unser Geschäft, liebes Brüssel, lass die Finger draußen." Ebenfalls in der PHOENIX-Sendung erklärte der Börsenexperte Frank Lehmann, er könne sich vorstellen, dass der ehemalige Vorstandschef der Hypo Real Estate, Georg Funke, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, wenn diesem nachgewiesen werden könne, dass er gegen die Vermögenserhaltungspflicht verstoßen habe. "Ich sage ja: Man weist das dem Hypo Real Estate Manager Funke nach", so Lehmann wörtlich. Seine feste Meinung sei: "Der kommt an den Haken. Und wenn er dann am Haken ist, dann kriegt der wahrscheinlich fünf Jahre." Man müsse es nur nachweisen, dass mit dem Geld der Aktionäre oder Kunden bewusst schlecht gearbeitet worden sei. "Wenn man das nachweisen kann, dann kommt er an den Haken", so Lehmann.
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