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Bosbach (CDU) nach BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: "Einladung für Straftäter, nach Deutschland zu kommen"
Kurz (CCC): Mehr Transparenz für Bürger begrüßt

Bonn (ots)

Bonn/Berlin, 2. März 2010 - Der Vorsitzende des
Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, hat sich in der 
PHOENIX RUNDE kritisch zur Wirkung des Urteils des 
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung geäußert:"Wenn 
wir in Deutschland nicht gemäß den Richtlinien und gemäß unserer 
Verfassung die Daten speichern, ist das eine Einladung an alle 
Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen 
Straftaten begehen wollen, nach Deutschland zu kommen, weil sie hier 
sicher sein können, dass die Daten nicht gespeichert werden, bis wir 
ein neues Gesetz haben."
Die Union werde jetzt im Bundestag auf die schnelle Verabschiedung 
eines neuen Gesetzes, noch vor der parlamentarischen Sommerpause 
drängen. Er habe jedoch bei Justizministerin 
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) "nicht das Gefühl, dass sie jetzt 
ganz schnell aktiv werden möchte, denn sie war ja ... der Auffassung,
dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung generell mit unserem 
Verfassungsrecht unvereinbar ist." Dem habe das 
Bundesverfassungsgericht widersprochen. Man könne jetzt "dieses 
Vakuum nicht über Monate offen lassen" und müsse sich an dem Urteil 
orientieren, um neues Recht zu setzen.
Die Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, 
begrüßte das Urteil wegen der vom Gericht geforderte höheren 
Transparenz für die Bürger: "Ich denke, die Bürger davon zu 
informieren, dass sie überwacht werden, ist ein guter Weg für den 
Staat." Mit Blick auf den Richterspruch, warnte Kurz davor, sich nur 
auf eine gesetzliche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu 
konzentrieren: "Wollen wir vom Kind bis zur Bundeskanzlerin alle 
Daten speichern, obwohl wir wissen, dass die Zugangsschranken 
unglaublich hoch sind? Es ist doch nicht so, dass wir dieses Urteil 
kopieren müssen in ein Gesetz, sondern wir können doch neu 
nachdenken." Eine Vorratsdatenspeicherung sei ab dem Zeitpunkt eines 
Verdachtes nach wie vor möglich: "Es hört sich immer so an, als ob 
uns alle Hände gebunden wären. Das ist faktisch nicht so, und durch 
häufige Wiederholung wird es auch nicht wahrer."

Pressekontakt:

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PHOENIX-Kommunikation
Regina Breetzke-Maxeiner
Telefon: 0228 / 9584 193
Fax: 0228 / 9584 198
regina.breetzke@phoenix.de

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