Wiefelspütz: Kein Flugpassagier muss Sorge haben, dass ein
Abfangjäger herumirrt und schießt
Koschyk: Gefährdung durch
terroristische Bedrohung von See nicht genug geregelt
Bonn (ots)
Eine Grundgesetzänderung für das Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben hält der innenpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, nicht für notwendig. Im PHOENIX-Interview sagte Wiefelspütz, er sei der festen Überzeugung, dass der Grundgesetzartikel 35, nach dem die Bundeswehr nur bei schweren Unglücksfällen im Inland zu Hilfe gerufen werden kann, ausreiche für das Tätigwerden der Bundeswehr in diesen konkreten Fällen. "Für die Rechtswissenschaftler ist auch ein vorsätzlich herbeigeführtes Attentat oder ein Anschlag ein besonders schwerer Unglücksfall, insofern kann man das sehr wohl darunter fassen", so Wiefelspütz. Auch die Länder hätten ihre ursprünglichen Bedenken inzwischen zurückgestellt. Der Bundesrat habe in seinen ersten Stellungnahmen zu diesem Gesetz und nach eindringlicher Beratung keine verfassungsrechtlichen Einwände mehr erhoben. Zudem beträfen 90 Prozent des Gesetzes "die Verstärkung von Sicherheit am Boden durch bessere Kontrollen." Kein Flugpassagier in Deutschland müsse Sorge haben, "dass irgendwo ein Abfangjäger herumirrt, der möglicherweise schießen könnte", so Wiefelspütz. "Nur für extreme Situationen müssen wir eben auch gewappnet sein", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD. Dagegen forderte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hartmut Koschyk (CDU), ebenfalls im PHOENIX-Interview eine Änderung des Grundgesetzes: "Wir müssen als Union darauf bestehen, dass im Zuge der Verabschiedung dieses Luftsicherheitsgesetzes die notwendigen Klarstellungen und Ergänzungen im Grundgesetz vorgenommen werden, das wollen übrigens auch die Länder." Man spüre in der Regierungskoalition, dass Minister Schily nicht wohl sei. Dieser habe bei der Vorstellung und Einbringung des Gesetzes ebenso wie Verteidigungsminister Struck gesagt, "dass man sich eine verfassungsrechtliche Klarstellung wünscht". Den verfassungsrechtlichen Streit um den möglichen Abschuss von Flugzeugen dürfe man "nicht auf dem Rücken derer austragen, die am Schluss entscheiden müssen, deshalb springt dieses Gesetz für uns zu kurz", sagte Koschyk. Zudem seien auch andere Gefährdungslagen bei terroristischer Bedrohung, etwa von See, nicht hinreichend geregelt.
ots-Originaltext: Phoenix
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